Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader! Meine Zwillinge besuchen eine Krippe. Vor knapp 1 Jahr wurden wir gewarnt, dass die Gebühren steigen bzw. die Geschwisterkindermäßigung wegfallen würde. Daraufhin habe ich mit Hinz + Kunz telefoniert, um herauszufinden, wieviel das letztendlich für uns ausmachen würde, erhielt aber leider überall die Antwort, dass man das zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen könnte da intere Umstellungen anstünden und wir schon entsprechend informiert werden würden. Nun flattert heute ein Bescheid über die Gebühren für das kommende Jahr herein sowie eine Nachforderung über 2.300,00 für das vergangene Jahr. Obwohl wir uns in der "obersten" Gehaltsstufe befinden, ist beides für uns nicht bezahlbar. Ich möchte nun wissen, ob ich mit einem Widerspruch gegen die Nachforderung eine Chance habe und wie ich das ggflls. formulieren müsste - vom entsprechenden Amt wurde mir dazu geraten. Vielen Dank + mfg, u.
Hallo, auf dem Bescheid steht eine Rechtsmittelbelehrung, dort steht die FRist (1 Mo) u die Behörde! Es entstehen durch den Widerspruch normalerweise keine Kosten. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt