Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzlohn

Frage: Mutterschutzlohn

Sanjasanjuska

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Hallo, ich war Azubi bis 29.7 und ab 30.08 als ausgelernete Erzieherin angestellt. Mir gehts nicht so gut und der artzt überlegt ob er eine Beschäftigungverbot aussprechen soll. Meine Frage ist ob das Mutterschutz Geld nach dem neuen Vertrag bezhalt wird, oder werden die letzte drei Monate vor Schwangerschaft gerechnet in dem ich Azubi Vertrag hatte und fast nur das helfte verdient habe. Schöne Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bei einem Beschäftigungsverbot erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne bekommen würden. Ein BV bekommen man primär vom AG, wenn die Arbeit das Kind gefährdet. Wenn es Ihnen nicht gut geht, muss der FA Sie krank schreiben. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn es dir nicht gut geht, müsste dich deine Ärztin krank schreiben, da das Problem von dir ausgeht und nicht vom Arbeitsplatz. Solltest du wider Erwarten doch ein Beschäftigungsverbot bekommen, dann bekommst du den Lohn weiter, den du jetzt schon bekommst. Der Azubi Vertrag zählt da nicht mit rein.


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