Sabrina2401
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes Problem : Ich habe am 1.7 -29.7 ein Individuelles Beschäftigungsverbot bekommen. Ich arbeite normalerweise 38std. die Woche, und seitdem nur noch 20std. Nun habe ich aber weniger Lohn als sonst bekommen! Knapp 49 € netto weniger. Im Lohnbüro meinten die zu mir das mein unbezahlter Urlaub im Januar und Februar mit angerechnet wurde. (pro Monat 1tag) Da der errechnete Geburtstermin am 24.1.2016 ist. Und hinzu kommt aber noch, das ich ab 1.8.2015 eine gesetzliche Lohnerhöhung bekomme. Wird das danach nicht mit angerechnet?! Mfg Sabrina
Hallo, Sie müsen den Lohn bekommen,den Sie ohne Bv bekämen-mit der Lohnerhöhung. Liebe Grüße NB
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