InaMeisss
Halllo.
Im Nov. 22 kommt unser zweites Kind.
Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit. Meine Teilzeitarbeit in Elternzeit geht noch bis August 22.
Im September rutsche ich wieder in meinen alten 39 Stunden- Vertrag und bekommen dann für den Monat September auch mein Vollzeitgehalt.
Im Oktober fängt dann der Mutterschutz an. In dieser Zeit bekomme ich dann das Mutterschutzgehalt.
Meine Frage nun, wie dieses berechnet wird.
Stimmt das so wie ich es schreibe ?:
Die letzen drei Monate vor dem Mutterschutz zählen als Bemessungszeitraum.
Also:
Juli: Teilzeitgehalt
August: Teilzeitgehalt
September: Vollzeitgehalt
Wird aus diesen Drei Monaten dann das Mutterschutzgehalt berechnet ?
Lg und Vielen Dank
Hallo, Nein, Sie bekommen das Mutterschaftsgeld ausschließlich auf der Vollzeittätigkeit. Liebe Grüße NB
mellomania
Nein. Wenn dubeune dauerhafte Änderung hast, bekommst du das weiter. Vorausgesetzt du kannst tatsächlich so arbeiten. Und der alte Vertrag lebt auf.
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