Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutzgehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mutterschutzgehalt

InaMeisss

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Halllo. Im Nov. 22 kommt unser zweites Kind. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit. Meine Teilzeitarbeit in Elternzeit geht noch bis August 22. Im September rutsche ich wieder in meinen alten 39 Stunden- Vertrag und bekommen dann für den Monat September auch mein Vollzeitgehalt. Im Oktober fängt dann der Mutterschutz an. In dieser Zeit bekomme ich dann das Mutterschutzgehalt. Meine Frage nun, wie dieses berechnet wird. Stimmt das so wie ich es schreibe ?: Die letzen drei Monate vor dem Mutterschutz zählen als Bemessungszeitraum. Also: Juli: Teilzeitgehalt August: Teilzeitgehalt September: Vollzeitgehalt Wird aus diesen Drei Monaten dann das Mutterschutzgehalt berechnet ? Lg und Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nein, Sie bekommen das Mutterschaftsgeld ausschließlich auf der Vollzeittätigkeit. Liebe Grüße NB


mellomania

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Nein. Wenn dubeune dauerhafte Änderung hast, bekommst du das weiter. Vorausgesetzt du kannst tatsächlich so arbeiten. Und der alte Vertrag lebt auf.


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