Mitglied inaktiv
Hallo! 1.Ab wann zählt die 8-wöchige Mutterschutzfrist??Ab dem Tag der Geburt oder erst einen Tag nach der Geburt?? 2.Ist es richtig, daß, wenn man im Anschluß nach der Mutterschutzfrist in den EU gehen will, der erste Tag NACH Ablauf der 8-wöchigen Mutterschutzfrist als Einstiegsdatum in den EU benennen kann??(also für den AG)? Ist etwas verwirrend, ich gebs zu :-) Mir gehts nur um das Datum, das ich angeben soll, ab wann ich in den EU gehe. LG noangel25
Hallo, der Beginn steht nirgens eindeutig, also würde ich davon ausgehen, dass die Frist einen Tag nach der Geburt beginnt. Ansonsten zählt die Mutterschutzfrist nach der Geburt mit für den EU. Am besten, man schreibt in den Antrag ein Datum, dass ist am sicherseten. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit