Vivi.1981
Hallo, ich bin für 25 Stunden beschäftigt mit entsprechend niedrigerem Gehalt. Aufgrund Krankheitsausfälle und Mehrarbeit haben wir mit meinem Arbeitgeber meine Stunden BEFRISTET von Februar 2020 bis Mai 2020 auf 30 erhöht. Ab 01.06.20 bin ich in Mutterschutz. Berechnet sich das MuSchG nach meinem höheren Gehalt gem. den 30 Stunden... oder gilt das hier nicht, weil meine Stunden nur befristet erhöht wurden? Danke.
Hallo, Sie bekommen im Mutterschutz den Lohn der Höhe nach, den Sie ohne erhalten würden. Das wäre ja der niedriger Lohn. Sonst würden Sie ja durch den Mutterschutz bevorteilt. Liebe Grüße NB
mellomania
kommt drauf an. wann mai? anfang oder ende mai?
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