Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Ich habe am 13.01.03 mein 2. Kind bekommen, war zu dieser Zeit noch im Erziehungsurlaub meines ersten Kindes, welches am 07.04.2000 geboren ist. Die Krankenkasse hat ihren Anteil das mir zustehenden Mutterschaftsgeldes bereits gezahlt. Doch der Anteil meines Arbeitgebers stehe mir nicht zu, laut Auskunft meines Arbeitgebers, da ich mich noch im Erziehungsurlaub meines 1. Kindes befinde. Hinzufügen möchte ich aber, das ich während des Erziehungsurlaub gearbeitet habe ( bei ein und desselben Arbeitgeber), ab 01.01.01 damals noch auf 630,-Basis und ab 01.04.02 auf einer 25% Stelle. Ich arbeite im öffentlichen Dienst als Kinderkrankenschwester. Ist dies rechtsmässig?
Hallo, ohne zu wissen, in welchem öff. Dienst Sie arbeiten (es gibt da Ausnahmegesetze): Im EU erhält man nicht den Ag-Anteil. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beginn der EZ
- Formulierung
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?