Mitglied inaktiv
hallo ! ich hab mal eine frage und zwar muß ich noch mutterschaftsgeld von meinem arbeitgeber bekommen. so von anfang an, mein baby kam am 10.01.2001 zur welt, von der krankenkasse hab ich alles schon bekommen, ging diesmal relativ schnell. aber nun fehlt mir das geld vom arbeitgeber. zu erst hieß es, ich würde es bekommen, sobald das kind da ist, dann würde man mein geld ausrechnen und mir es auszahlen. im februar sagte man mir, ich bekomme alles mit einmal gezahlt, also für die 6 wochen davor und die 8 wochen danach, und zwar dann wenn mein erziehungsurlaug beginnt ( seit 8.3.) da wir immer zum 10 des monats geld bekommen, dachte ich nun, das ich es jetzt alles am 10.03. bekommen werde. Da bis heute immer noch nichts drauf war auf meinem konto, hab ich heute bei unserer buchhaltung angerufen, dort sagte man mir, ich würde alles mit der märzabrechnung bekommen, und die wäre erst am 10.04 ( wir bekommen den lohn rückwirkend ), meine frage nun, dürfen die das überhaupt machen ? ich kann noch kein wohngeld beantragen, weil die erst den lohnzettel mit dem mutterschaftsgeld brauchen. das man aber auch lfd. kosten hat, scheint keinen zu interessieren. wenn ich mit meinen beiden kindern allein wäre, würde ich total auf den schlauch stehen. danke schonmal für die beantwortung meiner frage katrin
Liebe Katrin, 1. Wieso bekommen Sie Ihr Geld so spät? Doch erst 10 Tage nach Monatsablauf? Worauf beruht das? Ist häufig unzulässig (oder gibt es einen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung?). 2. Noramlerweise bekommt man das Mutterschaftsgeld mit dem Entstehen (also Beginn der Schutzfristen) mit dem normalen Lohn ausgezahlt. Machern Sie mal Dampf oder wenden sich an Ihre KK, die können vielleicht den AG anschreiben. Gruß, NB
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