Mitglied inaktiv
Mein Entbindungstermin war der 19.8. und ich habe erst am 31.8. entbunden. Das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse wurde bis einschl. 26.10. berechnet. Mein AG zahlt aber nur bis 14.10. Ist das richtig? Meine Chefin sagt es werden im gesammten nur 14 Wochen gezahlt. Vielen Dank!
Mitglied inaktiv
Hallo! Hier mal ein paar hilfreiche Zitate aus dem Mutterschutzgesetz: § 6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung (1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. .... § 13 Mutterschaftsgeld (1) Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und des § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte über das Mutterschaftsgeld. Dies besagt, dass Dir auf jeden Fall Mutterschaftsgeld und Zuschuss für acht Wochen nach der Geburt zusteht, egal, dass der Termin überschritten wurde. VIele Grüße Claudia
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