Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muttergeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Muttergeld

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich meinem Arbeitgeber bereits jetzt mitteile (22. SWW), dass ich nach der Schwangerschaft in den Erziehungsurlaub gehe, erlischt damit mein Anspruch auf das Muttergeld in den 6 Wochen vor bzw. 8 Wochen nach der Geburt? Herzlichen Dank


Mitglied inaktiv

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Der Anspruch erlischt nicht. Gruß Sibs


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