Yvonne2312
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich von meinen Partner letztes Jahr getrennt. Unsere gemeinsame Tochter war zu diesem Zeitpunkt 11 Monate. Grund: Alkohol- und Spielsucht Er hat auch sehr lange Drogen konsumiert. Ob er dies immer noch macht, weiß ich nicht! Er kann seine Tochter so oft sehen bzw. besuchen wie er möchte. Dies nimmt er auch in unregelmäßigen Abständen (wenn er mal Zeit und Lust hat) wahr und ist dann meist 1-3 Stunden bei uns. Jetzt ein Jahr später möchte er sie gerne mal mit nehmen. Ich möchte sie ihm nicht geben, da ich der Meinung bin, dass dies aus oben genannten Gründen nicht zum Wohle unserer Tocher ist. Er fährt auch alkoholisiert Auto... und da werde ich meine Kleine ganz bestimmt nicht ins Auto setzen. Jetzt zu meiner Frage: Muss ich ihm die Kleine mitgeben? Oder kann ich darauf bestehen, dass er sie nur in meiner Anwesenheit sehen kann? Wir sind/waren nicht verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht! Vielen Dank!
Hallo, er hat ein Umgangsrecht. Wenn Sie eine Kindswohlgefährdung beweisen können, kann dieses betreut (nicht durch Sie) stattfinden. Schalöten Sie das JA ein. Liebe Grüße NB
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