Janinan
Guten Tag, der KV und ich haben das geteilte Sorgerecht,unser Sohn ist 8 Monate.Im Februar steht die nächste U an,er besteht darauf dabei zu sein.Dass ich für die Impfung seine Zustimmung brauche weiß ich aber darf ich die U ohne seine Zustimmung oder sein Wissen machen lassen?Ich könnte ihm ja hinterher das U Heft abfotografieren und ihn über Auffälligkeiten ggf informieren. Hintergrund ist, dass ein Annäherungsverbot besteht,er durch das Gericht ausschließlich begleiteten Umgang hat.Während der Umgänge tritt er jedes Mal aggressiv und konfrontativ auf, nutzt jede Gelegenheit um den untersagten Kontakt zu mir zu suchen,von Seiten des Trägers wurde schon von Kindeswohlgefährdung durch sein Verhalten dort gesprochen.Ich habe tierische Angst mit ihm alleine zu sein,da er natürlich den kleinen direkt an sich reißen und den Termin unnötig hinauszögern wird und ich meinem Sohn gerne Sicherheit und Ruhe bei dem Termin vermitteln möchte, was mit KV sehr schwierig wird. Antrag auf alleiniges Sorgerecht ist bereits gestellt.
Hallo, Nein, lassen Sie sich doch nicht unter Druck setzen. Sehen Sie zu, dass der Umgang so gestaltet wird, dass Sie nicht auf ihn treffen müssen. Das ist beim begleiteten Umgang ja relativ einfach zu regeln. Macht hat nur der der Macht bekommt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nö, musst Du nicht. Und ihm auch gar nicht sagen wann und wo die ist. Mich hat in all den Jahren nie! ein Arzt gefragt was mein Mann zu den Impfungen sagt. Halte Dich an die begleiteten Umgangstermine und lebe ansonsten Dein Leben. Er darf! sich Dir nicht nähern. Kommunikation auf das allernötigste.
Himbeere2008
Warum solltest du ihm ein Bild von U-Heft schicken? Bei der Untersuchung bist du dabei und er hat dir gegenüber ein Annäherungsverbot, also bleibt er draußen. Mach dich doch nicht so klein und lass dich von ihm nicht provozieren.
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