Schnubsi
So...abschließend habe ich nun noch eine Frage! Ich bin in Elternzeit bis zum 20.09.2015, ursprünglich für ein Jahr beantragt. Nun, aufgrund neuer Schwangerschaft (ET 28.03.2016) werde ich ein zweites Jahr Elterzeit (bis 1.Tag neuen Mutterschutz)beantragen und in der Zeit Teilzeit arbeiten. Wenn ich also im ersten Jahr das volle Elterngeld erhalten habe und nun doch ein zweites Jahr ohne Eltergeld nehme und in dem Jahr aber TZ arbeite, muss ich dann einen Teil des Elterngeldes vom ersten Jahr zurückzahlen? LG
Hallo, nein liebe grüße nb
Mitglied inaktiv
Du müsstest nur EG zurück zahlen wenn Du arbeitest UND EG beziehst. Wenn Du also kein EG bekommst im zweiten Jahr brauchst Du auch nichts zurück zahlen. LG Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot
- Inobhutnahme
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit