Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, wenn mein zweites Kind auf die Welt kommt befinde mich noch immer in der Elternzeit von meinem Sohn. Habe gehört, daß mein Arbeitgeber verpflichtet ist mir 6 Wochen vor der zweiten Entbindung bis 8 Wochen danach mein Gehalt zu zahlen. Ist das richtig? Oder was übernimmt die Krankenkasse, oder habe ich überhaupt Anspruch auf eine Zahlung? Gruß, Regine
Halölo, wenn das zweite Kind in der EZ des ersten geboren wird, bekommen Sie nur den Anteil der KK, also bis zu 13 €/ Tag. Liebe Grüsse, NB
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