Mitglied inaktiv
Hallo, habe viel gestöbert, aber keine Antwort auf meine Frage mit den Suchmaschinen gefunden. Ich bin Angestellte, gehe jetzt in den MuSchu. Mein 1. Sohn war im letzten Monat krank, ich war zur Pflege des erkrankten Kindes vom AG unbezahlt freigestellt worden, bekam dafür Lohnersatzleistungen von der KK (gesetztlich versichert). Der Zuschuß vom AG zum MuSchUgeld berechnet sich auf Grundlage des Netto-Gehaltes der letzten 3 Monate, da werden die Lohnersatzleistungen der KK nicht mit eingerechnet, oder? D.h. die Krankheit meines Sohnes senkt den MuSchuGeldzuschuß des AG? Danke für die Auskunft! Jana und ihr Zwerg
Liebe Jana, das ist eine schwere Frage. Ich halte das aber für unwahrscheinlich, denn dann würden Sie ja erheblich benachteiligt werden. Deshalb denke ich, diese Zeit wird nicht negativ bewertet. Bevor ich was falsches sage (bin wirklich nicht sicher-man muss manchmal Mut zur Lücke haben): Fragen Sie am besten beim Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle, an. Tel. 0228-6190. Viel Glück, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Jana, das MuSchG wird nach den letzten 3 vollständigen Lohnabrechnungsmonaten berechnet. Gab es eine Freistellung wegen der Pflege eines erkrankten Kindes, war das Arbeitsverhältnis unterbrochen (Unterbrechungsmeldung ging an KK; es kommt ein "U" auf die LSt-K). Damit scheidet dieser Monat aus der Berechnung aus. Die "Fehlzeiten" mindern also keinesfalls den Zuschuß zum MuSchG. Den § habe ich nicht im Kopf, er findet sich aber in jedem Lohnlexikon in jeder Personalabteilung. Der MA der den Lohn abrechnet, wird das sicher wissen. (Wenn nicht, suche ich den § noch raus) Mfg Undine
Mitglied inaktiv
Danke!!!!! Bei 10 Krankheitstagen des Zwerges von 22 Arbeitstagen kann das ganz schön reinhauen. Na dann laß ich mich mal nächsten Monat überraschen!!!! Jana & ihr Zwerg1
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