Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Sie haben mal geschrieben, dass man ein Jahr EZUrlaub mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum 7. Geburtstag aufheben kann... Muss das genau ein Jahr sein oder geht auch weniger? Bei mir überschneidet sich der EZUrlaub für das 1. Kind mit der Geburt des 2. Kindes um 5 Monate. Kann ich also thoretisch mit Zustimmung des AG auch nur diese 5 Monate hinten anhängen oder hab ich Pech, weil man nur ein ganzes Jahr übertragen kann und mir somit die 5 Monate verfallen...? Ich möchte den ersten EZUrlaub 3 Jahre zu Ende nehmen und dann eben nochmal daheim bleiben bis das 2. Kind 3 Jahre und 5 MOnate alt ist. Mogg
Hallo, geht auch. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Keine Spätzulagen mehr?
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch