Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Sie haben mal geschrieben, dass man ein Jahr EZUrlaub mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum 7. Geburtstag aufheben kann... Muss das genau ein Jahr sein oder geht auch weniger? Bei mir überschneidet sich der EZUrlaub für das 1. Kind mit der Geburt des 2. Kindes um 5 Monate. Kann ich also thoretisch mit Zustimmung des AG auch nur diese 5 Monate hinten anhängen oder hab ich Pech, weil man nur ein ganzes Jahr übertragen kann und mir somit die 5 Monate verfallen...? Ich möchte den ersten EZUrlaub 3 Jahre zu Ende nehmen und dann eben nochmal daheim bleiben bis das 2. Kind 3 Jahre und 5 MOnate alt ist. Mogg
Hallo, geht auch. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€
- Elterngeld abgelehnt
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren