Mitglied inaktiv
HAllo an alle, ich möchte etwas klarstellen. Ich glaube meine Frage ist etwas falsch verstanden worden. Es ging einfach nur darum, daß ich weder vom Jugendamt, dem Kindsvater oder einer sonstigen Stelle Geld haben will. Ich wollte lediglich wissen, ob es für Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld irgendwelche Nachteile hat, wenn man den Vater nicht angibt. Übrigens leben der Kindsvater und ich zusammen und er akzeptiert auch sein Kind. Sonst würde er ja wohl kaum bei uns bleiben. Und sicher wird unser Kind wissen, wer sein Vater ist. Einen schönen Tag noch Tanja
Hallo, eben. Und es wirkt sich auf EG und KG aus, ob der Vater bekannt ist oder nicht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Und warum taucht er dann nicht in der Geburtsurkunde auf? " Vater unbekannt" klingt doch wirklich so, als hättest Du mit jedem....Irgendwann kann Dein Kind lesen und schaut sich die Geburtsurkunde an! Muß das Leben denn mit einer Lüge beginnen?
Die letzten 10 Beiträge
- Beginn der EZ
- Formulierung
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?