Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage betreffs Mietrecht und würde mich freuen, wenn Sie mir dazu eine Auskunft geben könnten. Vor drei Jahren habe ich einen Mietvertrag unterschrieben in dem Mängel an den Fenstern im Protokoll festgehalten wurden. Aus Mangel an weiteren Wohnungsangeboten unterschrieb ich diesen. Bis heute wurden die Fenster nicht erneuert und nun zieht es immer mehr, speziell im Kinderzimmer. Die Fenster lassen sich auch nicht mehr richtig schließen. Kann man trotz dieser bekannten und damals akzeptierten Mängel Anspruch auf Erneuerung erheben? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Kerstin
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur r-u-b. Gruß, NB
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