Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Meldepflicht?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Meldepflicht?

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Sohn ist nun 5 Monate und ich befinde mich im 3-jährigen Erziehungsurlaub. Ich möchte nächsten Monat eine Teilzeitstelle antreten, jedoch nicht bei meinem "alten" Arbeitgeber (denn der ist in Wetzlar und ich wohne in Kassel). Jetzt meine Frage: Muß ich meinem "alten" AG das melden, und kann er was dagegen haben? Liebe Grüße Sandra-Lissy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe SAndra-Lissy, wenn man im EU eine Tätigkeit bei einem anderen AG antreten will (nach dem neuen Gesetz höchstens 30 Std. pro Woche), benötigt man, möglichst schriftlich, die Zustimmung des ursprünglichen AG. Dieser kann aber nur aus wichtigen betrieblichen Gründen widersprechen und muss dies innerhalb von 4 Wo. schriftl. begründen. Gruß, NB


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