Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader! Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Anfrage, aber klarer sehe ich noch nicht. Was ich eigentlich wissen wollte war, ob das Gehalt das in der Zeit des Mutterschutzes (8 respektive 12 Wochen n a c h (!!!)der geburt) in das voraussichtliche Jahreseinkommen bei der Berschnung des Erziehungsgeldes eingerechnet wird oder nicht. Der Passus besagt "Das vor der Geburt erzielte Erwerbseinkommen der berechtigten Person wird bei der Ermittlung des Familieneinkommens nicht berücksichtigt, wenn sie während des Bezugs von Erziehungsgeld keiner Erwerbstätigkeit nachgeht." Das Wörtchen "vor" der Geburt macht mich nervös. Was ist aber mit den weiterlaufenden Bezügen während der Mutterschutzfrist??? Theoretisch, dem Buchstaben nach, werden diese ja nach der Geburt gezahlt... Werden die angerechnet? Vielen Dank nochmals!! Hella
Hallo, doch, das Mutterschaftsgeld wird angerechnet. Deshalb bekommen die meisten auch in dieser Zeit nur das MG. Gruß, NB
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