Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

mehrbedarf nach § 30 SGB XII ab 13.ssw

Frage: mehrbedarf nach § 30 SGB XII ab 13.ssw

Snief

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guten abend, ab der 13.ssw steht einem ja der mehrbedarf für schwangere nach § 30 SGB XII in höhe von 17 % des maßgebenden regelsatzes zu. meine fragen: 1. wenn man ihn erst NACH 13.ssw beantragt, bekommt man dann eine nachzahlung oder ist der mehrbedarf dann "verfallen"? 2. was passiert im falle einer fehlgeburt? fordert das sozialamt dann den mehrbedarf anteilig für den zeitraum zurück, in dem man nicht mehr schwanger war? danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Vorsichtshalber rechtszeitig beantragen 2. Da dann die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, darf das Amt auch einen Nachweis verlangen u den danach gezahlten Mehrbedarf zurückverlangen Liebe Grüße NB


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