Mitglied inaktiv
hallo das heißt man bekommt vom ag ganz normal sein geld weiter bezahlt ohne das man bei ihm noch etwas beantragen muß?
Mitglied inaktiv
Man braucht beim AG nichts dafür beantragen die KK klärt das mit ihm.Er zahlt aber nicht das volle Gehalt sonder KK und AG zahlen zusammen soviel daß Du Deinen normalen Nettolohn rauskriegst
Mitglied inaktiv
Hallo nochmal, wenn die zweite Schwangerschaft noch in der Elternzeit der ersten Schwangerschaft liegt und ebenso die Entbindung Deines zweiten Kindes bekommst Du NUR Mutterschutzgeld von der KK (12,50 Euro pro Tag in den Schutzfristen). Der AG zahlt nix mehr. Liebe Grüsse und alles gute für den Endspurt !! Mecia
Die letzten 10 Beiträge
- Beginn der EZ
- Formulierung
- Beschäftigungsverbot aufgrund von Mobbing?
- Rückzahlung Fachweiterbildung
- Elterngeld beim zweiten Kind
- Elterngeld beim 2. Kind – wie wird berechnet, wenn ich nach aktueller Elternzeit in Teilzeit arbeite?
- Urlaubsanspruch im Teilbeschäftigungsverbot
- Mutterschaftsgeld
- Arbeiten in der Industrie - Steht mir eine BV zu?
- Beschäftigungsverbot ist das rechtlich konform?