Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann möchte ab Geburt unserer Tochter (ET 21.10.) für 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ich gehe im Anschluss an den Mutterschutz (lt. Plan ca. 15.12.)bis ende April in Elternzeit und dann wieder Arbeiten (ich öffentl.Dienst/mein Mann privatwirtschaft, weniger als 15 Personen...). Meine Frage: 1.)Kann der Chef meines Mannes ihm die Elternzeit verwehren? Soweit ich weiss, hat er doch seit dem neuen Gesetz (ca. 1/01) einen entsprechenden Anspruch auf seine EZ, oder?? Das einzigste, was ich gelesen habe ist, er hat bei weniger als 15 Mitarbeitern keinen "Rechts"-Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Stimmt das (erstere)oder habe ich das falsch verstanden. 2.)Er legt seinem Chef das Schreiben wegen Elternzeit ab Di.,den 26.08. vor (8 Wochen vor ET). Muss mein Mann jetzt seinem Chef die gesetzlichen Grundlagen (wenn das richtig ist was ich oben geschrieben habe) erklären (??) oder muss sich sein Chef selbst erkundigen ob das richtig ist ?????? 3.) Muss er dem Schreiben zustimmen (evtl. schriftlich), soweit ich weiss, ist es nicht zustimmungspflichtig sondern er muss es "nur" empfangen haben...(Mein Mann gibt es ihm persönlich...) Vielen Dank für Ihre geduld und Ihre Antworten (hoffentlich);o))) A.G.
Hallo, bitte lesen Sie die HInweise. Dies ist eine Individualbertaung und die darf ich lt. Gesetz nicht umsonst machen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Gut, verstehe, vielleicht aber eine andere Frage?: Hat mein Mann Anspruch auf Elternzeit (nach Abgabe des Schreibens), auch wenn das Kind wesentlich früher kommt als der ET angibt? Z.B. 4-6 Wochen früher? Vielleicht dürfen Sie mir die Frage beantworten Vielen Dank (auch wenn's nicht klappt;-)...) Gruss A.G.
Die letzten 10 Beiträge
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?
- Kinderärztin möchte keine Verordnung für eine KG ausstellen-Gründe?
- Elterngeldantrag, alleinerziehend
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Resturlaub nehmen in Teilzeitarbeit in Elternzeit
- Erneuter Kinderwunsch in Elternzeit
- Steuerbescheid für Elterngeld
- Anspruch auf ALG 1
- Bezug von Elterngeld bei zu versteuerndem Einkommen über 175.000€