Mitglied inaktiv
hallo fr.bader, ich hoffe sie können mir trotzdem weiterhelfen.wenn ein kaufvertrag besteht und der vekäufer ihn nicht einhalten kann,ist der verkäufer dann nicht verpflichtet,ersatz zu verschaffen?nur in der höhe des bezahlten betrags oder ist das egal? oder irre ich mich da?lg,anja
Liebe Anja, wie den besonderen Hinweisen zu entnehmen ist, darf ich hier aus rechtlichen Gründen nur allgemein und nur zum Thema RUB antworten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Das kommt darauf an, um was für ein Produkt es geht und was in den AGB`s steht. Worum geht es denn genau?
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