Mitglied inaktiv
Hallo! Meine Frage: Wir haben einen offenen Garten, in den rein theoretisch jeder von der Strasse und vor allem auch die Nachbarn aus der Doppelhaushälfte nebenan hereinspazieren können. Nun leeren wir unser Planschbecken nicht zwangsläufig jeden ABend aus. Stimmt es, dass wir eine Mitschuld tragen, wenn irgendjemand in unseren Garten läuft und dort ertrinkt?? Müssen wir tatsächlich alles einzäunen???? Es darf doch auch nicht jeder einfach ein fremdes Grundstück betreten oder? Gruß Johanna
Hallo, Sie haben eine Verkehrssicherungspflicht und haften mit!Gruß, NB
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