ginger1987
Sehr geehrte Frau Bader, Habe heute Post von meinem AG erhalten mit einer neuen Lohnberechnung und Lohnrückforderung. Ich bin auf 450€ Basis angestellt, und war für einige Wochen bis zum Mutterschutz im Beschäftigungsverbot. Mein Kind wurde 5 Tage vor dem berechneten Termin geboren. Jetzt hat die Lohnbuchhaltung meine Mutterschutzfrist um diese 5 Tage nach vorne korrigiert und fordert für diesen Zeitraum den gezahlten Lohn zurück. Ich kenne es nur so das "verpasste" Mutterschutztage immer einfach nach der Geburt angehangen werden. Oder spielt es hier eine Rolle, weil ich im Beschäftigungsverbot war? Mit freundlichen Grüßen Ginger1987
Hallo, das ist so nicht richtig. Der Mutterschutz, der ja verkürzt war, wird hinten dran gehängt. Liebe Grüße NB
Dojii
Die Mutterschutzfrist kann nicht einfach pauschal in die Vergangenheit verlängert werden. Wenn das Kind 5 Tage vor de errechneten Termin geboren wird, dann hast du einfach 5 Tage nach der Geburt länger Mutterschutz und vor der Geburt 5 Tage weniger.
drosera
Ich nehme an, du hattest damals deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt (weil ja noch kein Mutterschutz) und der Arbeitgeber hat diese angenommen? Natürlich stehen dir die 5 Tage zu.