Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lockdown

Frage: Lockdown

bellis123

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Nun scheint auch hier in Berlin der 2. Lockdown mit Schul- und Kitaschließung anzustehen. Im ersten Lockdown habe ich mich von meinem AG über den Tisch gezogen gefühlt und ich habe mir vorgenommen diesmal weniger entgegenkommend zu sein. Daher folgende Fragen: 1. Kann ich auf die 67% Erstattung bestehen, auch wenn ich noch Urlaub bzw. Überstunden habe? Oder sollte ich zur Sicherheit den kompletten Urlaub für 2021 einreichen um keine freien Tage mehr verfügbar zu haben? Müssen wirklich alle Überstunden und Urlaub aufgebraucht sein, um die 67%-Erstattung in Anspruch zu nehmen? 2. Kann mein AG drauf bestehen dass mein Mann 50% der Tage die Kinder übernimmt damit ich arbeiten kann?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. In den Ferien besteht kein Anspruch. Außerdem müssen erst Urlaub/ Überstunden genommen werden. Ihre Idee, den Urlaub zu verplanen, um eher an staatliche Leistungen zu kommen finde ich, gelinde gesagt, fragwürdig. 2. Vorgaben, wer zu Hause bleibt, gibt es nicht Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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ist das nicht Arbeitsrecht????


meine2Sommerkinder

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Jein. Es geht ja darum dass entweder mein Mann und ich nicht arbeiten gehen können wenn ein harter Lockdown kommt, da man an 6- und ein 2jähriges Kind nicht alleine zuhause lassen kann. Mein Mann hat in Folge des Lockdowns im Frühjahr einen Burnout bekommen, weil Homeoffice und Kinderbetreuung gleichzeitig über Wochen nicht machbar war. Das können wir nicht wieder so machen, da muss eine andere Lösung her (was bedeutet dass mein AG auf mich auch mal verzichten muss).


Mitglied inaktiv

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ich bin verwirrt....


mellomania

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kannst du auf die 67% gehen. Urlaub anteilig. also wenn du im Januar lockdown hättest, müsstest du nicht den jahresurlaub nehmen sondern es muss noch was stehen bleiben dürfen bis zum verbrauch übers jahr. aber jetzt muss erst alles weg.


mellomania

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