Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe in bayern das landeserziehunggeld genehmigt bekommen. Nun ziehen wir aus beruflichen Gründen meines Mannes nach Hessen. Dort gibt es aber kein Landeserziehungsgeld. Außerdem habe ich meinen Job noch in Bayern,wo ich 3 jahre Erziehungsurlaub angegeben habe. Diesen Job kann ich nach dem umzug auch nicht mehr annehmen. Wer ist dann noch für mich zuständig und wie läuft das jetzt mit dem 3.Jahr erziehungsurlaub beim Arbeitgeber? Vielen Dank im Voraus. Sabine
Hallo, Anspruchsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz mind. 12 Mo. vor Beginn des 3. LJ des Kindes in Bayern haben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Da Du den Job nach dem Umzug nicht mehr annehmen kannst wäre das einzige was mir einfällt kündigen und arbeitslos melden(Vorrausgesetzt Du kannst eine Betreuung für Dein Kind nachweisen) Falls das nicht der Fall ist würde ich erst zum EU-Ende kündigen denn dann bist du bis dahin wenigstens noch kostenlos krankenversichert! Ein neuer Arbeitgeber ist nicht an die erteilte Zustimmung des alten Arbeitgebers gebunden
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