Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Lärmbelästigung in der Ruhezeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Lärmbelästigung in der Ruhezeit

blablug

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Hallo Frau Bader, unsere Nachbarn beschweren sich über die von meinem Sohn (2 Jahre) ausgehende Lärmbelästigung während der Ruhezeit, die in unserer Wohnung laut Mietvertrag von 20-7 Uhr geht. Leider wacht mein Sohn aber gelegentlich schon um 6 Uhr auf und möchte in der Wohnung herumrennen (=trampeln) und spielen. Wenn wir ihm dies wegen der davon ausgehenden Lärmbelästigung nicht erlauben, schreit er rum, was natürlich auch wiederum eine Lärmbelästigung darstellt. Leider ist er sehr hartnäckig und lässt sich von seinen Vorhaben immer nur kurz ablenken. Wir können auch zu der angegebenen Zeit nicht das Haus verlassen, da die Vorbereitung dessen bei meinem Sohn auch zu einer Lärmbelästigung durch Schreien, sich auf den Boden werfen, an Türen schlagen etc. führen würde. Welche der "zur Auswahl stehenden" Lärmbelästigungen sind im Sinne des Gesetzes als unvermeidbar anzusehen? Ist z.B. die Lärmbelästigung durch Geschrei der Lärmbelästigung durch Getrampel vorzuziehen? Sind wir in diesem Fall verpflichtet, bereits um 6 Uhr morgens das Haus verlassen, um die Nachbarn vor meinem dort anwesenden Sohn zu beschützen, auch wenn die Vorbereitung davon kurzfristig nochmal lauter wäre? Vielen Dank und viele Grüße blablug


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00). Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf. Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden. Liebe Grüsse, NB


zweizwerge

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Wie wäre ein dicker Teppich auf dem Boden?


cube

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Ruhezeit von 20-7 Uhr? Kenne ich so gar nicht. Gesetzlich ist diese von 22-6 Uhr. Davon aber ab: Kinderlärm im üblichen Rahmen ist halt zu dulden. Und da KInd nun mal erst 2 Jahre alt ist, werden die anderen Mieter diese Phase von Unwillensbekundungen oder eben auch mal Rumgerenne eben ertragen müssen. Das wäre etwas anderes, wenn euer Kind schon älter wäre undman durchaus erwarten kann, dass sich an gewisse Regeln gehalten werden - aber das ist bei euch ja noch nicht der Fall. Ganz sicher müsst ihr nicht um 6 Uhr morgens das Haus verlassen - das wäre ja noch schöner. Aber ich würde dennoch versuchen, den Lärm zu mindern durch zB Teppiche. Hat sich denn überhaupt schon mal jemand beschwert? Davon lese ich nämlich gar nichts. Wenn nicht, würde ich evt. mal proaktiv die unter mir wohnenden Mieter ansprechen, die Situation erklären und um Verständnis bitten. Ist ja nur eine Phase :-)


Finale

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Ihr müsst gar nichts machen. Ich wuerde ihn jetzt nicht Bobbycar fahren oder vom Tisch huepfen lassen. Ansonsten müssen die Nachbarn damit leben, dass ein Zweijähriger einfach von Haus aus laut ist, sonst müssen sie in ein eigenes Haus ziehen.


blablug

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Hallo cube, ja, siehe mein erster Satz - die Nachbarn beschweren sich. Laut Mietvertrag gilt in unserem Haus eine Ruhezeit von 20-7 Uhr (und von 13-15 Uhr, sonn- und feiertags ganztägig), die kann durchaus anders sein als die gesetzliche. Leider ist mir aus den Antworten nicht ersichtlich ob Spiellärm oder Geschrei-Lärm stärkeren Schutz genießt, denn zwischen diesen beiden Lärmsorten müssen wir uns ja entscheiden und ich sehe auch bei beidem einen Mehrwert für meinen Sohn (Auslebung des Spiel- und Bewegungsdrangs vs. Lernen dass es nicht immer nach den eigenen Wünschen geht und man halt mal Rücksicht nehmen muss). Idealerweise würde ich aber gerne die Sorte Lärm produzieren, die aus rechtlicher Sicht als akzeptabler gilt. Teppiche haben wir schon, aber man hört es halt trotzdem. Viele Grüße blablug


blablug

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Hallo Frau Bader, da ich die Ruhe leider nicht erzwingen kann ist für mich wichtig zu wissen, welche Sorte Lärm aus rechtlicher Sicht während der Ruhezeiten akzeptabler ist: Kindergeschrei oder Renn- und Spielgeräusche. Oder sind sie beide gleich schlimm? Vielen Dank und viele Grüße blablug


roza_soza

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Ich glaube, es ist egal, welcher Lärm. Wenn die Nachbarn sich gestört fühlen, fühlen sie sich gestört. Und das sicherlich von beiden Arten Lärm und sicherlich würden sie auch über beide beschweren. Ich würde dir empfehlen es so zu machen, wie dabei für richtig hältst und es besser in euren Morgen passt. Ich persönlich würde langsam versuchen dem Kind beizubringen, dass es morgens ein bisschen leiser spielt. Man könnte zB einen Radiowecker auf 7 stellen und dem Kind versuchen zu erklären, dass es bis das Radio angeht leiser spielen sollte (Bücher angucken, kleine Autos rumschieben, malen - das geht ja auch mit 2). Oder eine Uhr mit Tiermotivrn an den Zahlen kaufen und wenn der Zeiger dann bei dem und dem Tier ist, dann... Das kann man Kindern in dem Alter schon erklären, man darf nur nicht erwarten, dass es problemlos klappt :-) Aber vorsichtig üben geht ja. Ansonsten, lass dich nicht stressen und bleibt den Nachbarn gegeben freundlich, verständnisvoll aber bestimmt :-)


Pamo

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Unnötig lautes Rumrennen (extratrampelig in Holzclogs) ist zu unterbinden. Normales Rennen in weichen Schuhen kann nicht verhindert werden und muss deswegen hingenommen werden. Schreien kann ebenso wenig verhindert werden. Mir scheint, ihr seid schon so von den Beschwerden verunsichert, dass ihr nicht mehr wisst, wie ihr mit dem Kind umgeht. Bitte verhaltet euch so, als ob es keine Nachbarn gäbe. Normale Rücksichtnahme muss genügen. Es kann nicht sein, dass ihr das Kind aus Angst vor lautem Geschrei so behandelt wie ihr es gar nicht für richtig haltet. Überleg dir einen höflichen Antwortsatz auf die, z.B. Beschwerden: "Es tut mir leid, dass Sie sich gestört fühlen. Unser Sohn ist ein sehr lebhaftes Kind. Bald ist er älter und wird etwas mehr Selbstbeherrschung erlernen. Bis dahin müssen wir alle durchhalten."


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