KV untergetaucht - welche Schritte sollten jetzt eingeleitet werden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: KV untergetaucht - welche Schritte sollten jetzt eingeleitet werden

Hallo Frau Bader, auf Grund meiner Trennung v. KV ist dieser jetzt ausgezogen u. unbekannt "verzogen/untergetaucht". Welche Schritte sollte ich, zum Schutz meiner Tochter jetzt einleiten? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Waren/Sind nicht verheiratet. Macht ein Beratungstermin beim JA Sinn um zu dokumentieren, dass er untergetaucht ist? Sollte bzgl. des gemeinsamen Sorgerechts oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts etwas unternommen werden? Aktuell habe ich schon dokumentiert, wann die Trennung war, wann er ausgezogen ist usw. Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße Yve15

von yve15 am 07.03.2019, 09:52



Antwort auf: KV untergetaucht - welche Schritte sollten jetzt eingeleitet werden

Hallo, das kommt darauf an, wie lange er untergetaucht ist.Sie haben ja jetzt das Problem, dass, wenn er nicht wieder auftaucht, die gemeinsame Sorge nicht auszuüben ist. Da müssen Sie einen Antrag auf alleinige elterliche Sorge stellen, der Antrag wird ihn dann öffentlich zugestellt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2019



Antwort auf: KV untergetaucht - welche Schritte sollten jetzt eingeleitet werden

Moin, wovor solltest du deine Tochter schützen müssen? Ich würde hier überhaupt nicht proaktiv werden (eventuell in einer Art Kalender dokumentieren, seit wann er weg ist, wann du wieder was gehört hast etcpp.). Zeitweiliges Untertauchen hat keinerlei Auswirkungen auf das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum JA gehen und Unterhaltsvorschuss beantragen wäre sinnvoll, eine Beistandschaft wird dann sicher nötig. Die werden dann auch versuchen ihn ausfindig zu machen. floe

von la-floe am 07.03.2019, 10:18



Antwort auf: KV untergetaucht - welche Schritte sollten jetzt eingeleitet werden

Jetzt mach aber mal halblang, Du hast ihn doch erst vor drei Tagen rausgeworfen. Meldet er sich einfach nicht? Dann kann er ja irgendwo sein - bei einem Kumpel, im Hotel, im Puff - das darf er, er ist nicht verpflichtet, Dich über seinen Aufenthalt zu informieren, "untergetaucht" ist er damit noch lange nicht. Oder hast Du gar versucht, ihn zu erreichen? Warum? Ich habe meinen Ex bei mir zwangsabmelden lassen, als er etwa ein halbes Jahr nicht zu finden war. Aber ich habe auch nicht wahnsinnig intensiv gesucht - war ja froh, daß er uns in Ruhe ließ.

von Strudelteigteilchen am 07.03.2019, 11:53



Antwort auf: KV untergetaucht - welche Schritte sollten jetzt eingeleitet werden

Langsam, langsam.... Ich habe mich vielleicht nicht genau genug ausdrückt. Es geht mir nicht um sofort...es geht eher darum, was sollte ich beachten wenn er längerfristig "untertaucht"... um Töchterlein zu schützen u. Ihre Rechte zu wahren. Das mit dem Zwangsabmelden nach längerem "abhanden sein" ist ja schon mal ein guter Hinweis. Außerdem ging ja die Trennungsphase mit psychischer Gewalt u. Drohungen einher. Worauf hin ich Ihn anzeigte. Ich hatte (zum Glück) damit bisher nichts zu tun u. keinerlei Erfahrung zum Thema Trennung mit Kind.

von yve15 am 07.03.2019, 12:16



Antwort auf: KV untergetaucht - welche Schritte sollten jetzt eingeleitet werden

hi, es gibt nichts, wovor du das Kind aktuell schützen musst. Und die meisten Trennungsphasen laufen mit Drohungen and Verletzungen ab. Alles, was du nicht beweisen (und da meine ich wirkich BEWEISEN kannst anhand von Aussagen des KiGa, Stellungnahmen von untersuchenden Ärzten, polizeilichen Ermittlungen versiss wieder. Es wird nichts zur Sache tun und keine Konsequenzen haben. Ich habe meinen Ex selber angezeigt weil er mich geschlagen hatte. Das Verfahren wurde gegen eine Geldstrafe eingestellt. Das Ganze hatte genau NULL Auswirkungen auf den Umgang oder das SR. floe

von la-floe am 07.03.2019, 12:36



Antwort auf: KV untergetaucht - welche Schritte sollten jetzt eingeleitet werden

Wenn er eh weg ist - wovor wäre das Kind denn dann zu schützen? Traust Du ihm zu, daß er das Kind einfach von wo-auch-immer abholt und mit dem Kind verschwindet? Dann würde ich dort, wo das Kind sich ohne Dich aufhält (KiTa, Hort), Bescheid sagen, daß man Dich unterrichtet, wenn er aufkreuzt. Rein rechtlich ist das aber nutzlos, denn natürlich steht es ihm genauso zu wie Dir, das Kind abzuholen. Das würde eher auf einer "Seid doch bitte so nett und ruft mich an..."-Ebene stattfinden. Richte beim Jugendamt eine Beistandschaft ein, die kümmern sich dann um die "Rechte des Kindes" bezüglich Unterhalt etc. Wegen SR oder ABR wird da nix passieren. Das wird frühestens dann relevant, wenn Du wegen irgendwas seine Unterschrift brauchst, ihn aber nicht finden kannst - und das ein paar Mal hintereinander. Kein Richter wird prophylaktisch aktiv. Deine Gedanken kreisen immer noch zu viel um ihn. Er ist weg - genieße es und richte erstmal Euren Alltag ohne ihn ein. Dazu gehört, sich keinen Kopf mehr um das Häddidadiwari zu machen, was im Zusammenhang mit ihm sein KÖNNTE.

von Strudelteigteilchen am 07.03.2019, 13:01



Antwort auf: KV untergetaucht - welche Schritte sollten jetzt eingeleitet werden

Vielen Dank für die Anregungen...besonders mit der Kita. Da werde ich mal nachhaken.

von yve15 am 07.03.2019, 13:07