Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mir steht in Kürze die Kündigung in der SS bevor. Sollte die Zustimmung des Aufsichtsamtes nicht vorliegen, werde ich Kündigungsschutzklage einreichen. Meine 1. Frage: Ist in der Zeit des Verfahrens eine nochmalige Kündigung möglich, falls die Firma die Einwilligung des Aufsichtsamtes später erhält? Meine 2. Frage: Erhalte ich automatisch durch das Aufsichtsamt einen schriftlichen Bescheid über eine Entscheidung? Meine 3. Frage: Habe ich Anrecht auf Arbeitslosengeld, wenn ich eine Kündigungsschutzklage einreiche? Vielen Dank im voraus. Evelyn Bieske
Liebe Evelyn, alles ja. Gruß, NB
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