Kündigungsschutz für Schwangere in Probezeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsschutz für Schwangere in Probezeit

Liebe Frau Bader, ich habe letzte Woche einen Arbeitsvertrag für einen Festanstellung im Öffentlichen Dienst, als Vollzeitstelle unterschrieben. Ich bin momentan in der 6. SSW und würde das Kind eigentlich gerne bekommen. Allerdings habe ich große Angst, dass ich meinen Arbeitsplatz dann gleich wieder verlieren würde, denn Arbeitsbeginn ist am 1.01.2013, 6 Monate habe ich Probezeit und am 17.07.2013 wäre bereits Geburtstermin. Ich würde gerne 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehen, mein Mann bleibt zuhause. Kann mein Arbeitgeber mich trotzdem kündigen? Ich habe nämlich von einer anderen Mutter gehört, dass für Schwangere in der Probezeit einer Festanstellung besonderer Kündigungsschutz gilt! Vielen Dank für Ihren Rat!

von KleinMy am 21.11.2012, 14:06



Antwort auf: Kündigungsschutz für Schwangere in Probezeit

Hallo, ob Sie in der Probezeit kündbar sind, hängt vom Vertrag ab. Entweder Befristung auf Probezeit und dann neuer Vertrag= AG kann mit Probezeit beenden "Normale" Probezeit, also einfach nur Kündigungserleichterung= keine Kü in SS Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2012



Antwort auf: Kündigungsschutz für Schwangere in Probezeit

Du bist unkündbar. Geht der Vertrag nach der Probezeit direkt weiter ? Dann kann Dir nichts passieren. Willst Du nur wegen der Angst vor Jobverlust gleich wieder arbeiten, oder wäre das auch so Eure Lösung gewesen ? Wenn es ersteres ist, dann überlege noch einmal ob Du nicht einfach in der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeitest, sofort, oder nach einem Jahr. Auch da hast Du dann Kündigungsschutz und kannst dem Chef dann zeigen, dass Du gut in Deinem Job bist :-)

von Sternenschnuppe am 21.11.2012, 14:25



Antwort auf: Kündigungsschutz für Schwangere in Probezeit

Hallo Sternschnuppe, vielen Dank für deine Antwort! Auf meinem Vertrag steht "auf unbestimmt Zeit" eingestellt. Weiter unten in einem Absatz steht "nach § soundso mit einer 6-monatigen Probezeit". Dass ich nach der Geburt so schnell wieder arbeiten gehe war mein erster Gedanke. Mein Mann ist Leiharbeiter und ziemlich unzufrieden mit seinem Job. Er fährt jede Woche 1200 km um von Zuhause zum Einsatzort und wieder zurück nach Hause zu kommen. Und da ich ja mehr verdiene und sicher auch sehr zufrieden mit der neuen Arbeit sein werde (Arbeitsumfeld top!) könnte er ja das Babyjahr machen. Er wollte sich eh eine neue Arbeit suchen sobald ich aus der Probezeit raus bin. Das wäre doch die beste Lösung! Ich könnte also tatsächlich Job und Baby behalten?

von KleinMy am 21.11.2012, 17:54



Antwort auf: Kündigungsschutz für Schwangere in Probezeit

Ja, kannst Du :-) Ganz sicher. Eine Freundin hat das auch so gemacht, ihr fiel die Trennung vom Kind aber sehr schwer. Daher überlegt ob Dir bis 30 Stunden die Woche auch reicht. Vielleicht kann Dein Mann eine Umschulung / Qualifizierung vom Arbeitsamt in Teilzeit machen und wenige Stunden dann noch eine Tagesmutter. Mit Elternzeit hast Du nach der Geburt weitere 3 Jahre Kündigungsschutz und auch noch ein wenig mehr vom Baby. Aber da ist ja auch jeder anders, nur als Anregung.

von Sternenschnuppe am 21.11.2012, 18:33



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