TheRoad97
Hallo, mein Sohn ist 12 Monate alt und besucht seit wenigen Wochen eine nicht integrative Kinderkrippe. Nun wurde bei ihm aufgrund einer motorischen Entwicklungsverzögerung und des Verdachts auf eine schwere Stoffwechselerkrankung und schwere Muskelerkrankung ein Anspruch auf einen Integrationsplatz festgestellt. Da bei uns in der Stadt alle Integrationsplätze bis zum 01.08.2024 besetzt sind hat die Stadt uns Mithilfe einer Förderstelle Unterstützung für die Betreuung in der Krippe organisiert, diese unterstützt die Krippe während der Betreuung unseres Sohnes und bietet denen Hilfe an. Konkret werden zum Beispiel Übungen durch professionelles Fachpersonal gezeigt, die seine Motorik fördern und es wird gezeigt, wie man ihn spielerisch fördern kann. Unser Sohn ist sehr pflegeleicht, er ist zwar motorisch entwicklungsverzögert, schreit aber nicht und ist freundlich und zugewandt. Er muss wie fast alle Krippenkinder gewickelt werden und gefüttert werden, unterscheidet sich aber ansonsten kaum von der Betreuung der anderen Kinder. Er kann sich halt nicht selbstständig fortbewegen und kann eigenständig nur liegen und sich von der linken auf die rechte Seite drehen. Die Kinderkrippe möchte uns nun trotzdem wegen des festgestellten Integrationsbedarfs den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ¹kündigen. Mein Mann und ich sind beide berufstätig und auf die Betreuung angewiesen. Eine externe Betreuung durch Familienangehörige ist leider nicht möglich, es droht bei fehlender Betreuungsmöglichkeit ein Verlust des Arbeitsplatzes. Ist eine Kündigung rechtens, wenn ein Integrationsbedarf festgestellt wird? Es gibt hier in der Stadt bis zum Sommer definitiv keine freien Integrationsplätze. Wir sind ziemlich ratlos und würden uns über Ihre Einschätzung sehr freuen. Vielen lieben Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo, es tut mir leid, dass Ihr Sohn so schwer krank ist. Gleichwohl halte ich die Kündigung für zulässig. Sie haben einen Anspruch auf Betreuung, dass ist Problem der Gemeinde. Schreiben Sie diese an, setzen Sie eine Frist und drohen Sie mit Schadensersatz wegen Verdienstausfall. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Verstehe ich das richtig, dass die Helfer nicht selbst die Übungen durchführen, sondern die Erzieherinnen darin anleiten/unterrichten wie sie z.B. Krankengymnastik oder ähnliches durchführen sollen? DAS wird wohl keine "normale" Krippe leisten können und wollen. Und ehrlich gesagt verstehe ich eure Priorität nicht; euer Sohn ist scheinbar sehr krank, entsprechend werden da in Zukunft sicher eine Menge Therapien etc anstehen - sollen das auch die Erzieherinnen übernehmen? Sch*** was aufs Geld, euer Sohn braucht euch jetzt!
Hallo, es tut mir leid, dass Ihr Sohn so schwer krank ist. Gleichwohl halte ich die Kündigung für zulässig. Sie haben einen Anspruch auf Betreuung, dass ist Problem der Gemeinde. Schreiben Sie diese an, setzen Sie eine Frist und drohen Sie mit Schadensersatz wegen Verdienstausfall. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung