Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin schwanger und arbeitslos. Mein Leistungsanspruch und somit auch die gesetzl. Krankenversicherung enden im April. Nun bin ich aber krankgeschrieben, weil Risikoschwangerschaft. Bin ich ab April trotzdem weiterversichert wenn ich in dieser Zeit Krankengeld beziehe? oder wäre ein "Beschäftigungsverbot" sinnvoller als eine "Krankschreibung"?
Hallo, ich denke, nein. Ihr Leistungsanspruch endt. Bekommen Sie keine ArbHilfe? Keine Familienversicherung möglich? Dann müssen Sie sich selber versichern. Gruß, NB
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