Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, in welchen Fällen sind die Krankenkassen verpflichtet die Mitaufnahme eines Elternteils oder die täglichen Fahrtkosten bei einem Krankenhausaufenthalt des Babys zu tragen. Liebe Grüße, Regina
Liebe Regina, Unter die allgemeinen Krankenhausleistungen fallen auch die vom Krankenhaus veranlaßten Leistungen Dritter und die aus medizinischen Gründen erforderliche Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten. Lseen Sie bitte mal bei http://www.schmerzselbsthilfe-aktionen.de/gesetz/g03.php3. Da steht einiges dazu (Z.B. Fahrtkosten § 60) Gruß, NB
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