Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, in welchen Fällen sind die Krankenkassen verpflichtet die Mitaufnahme eines Elternteils oder die täglichen Fahrtkosten bei einem Krankenhausaufenthalt des Babys zu tragen. Liebe Grüße, Regina
Liebe Regina, Unter die allgemeinen Krankenhausleistungen fallen auch die vom Krankenhaus veranlaßten Leistungen Dritter und die aus medizinischen Gründen erforderliche Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten. Lseen Sie bitte mal bei http://www.schmerzselbsthilfe-aktionen.de/gesetz/g03.php3. Da steht einiges dazu (Z.B. Fahrtkosten § 60) Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt