Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

krankenhausaufenthalt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: krankenhausaufenthalt

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guten tag frau bader, habe mal noch eine wichtige frage. ich war vom 18.03.06 - 27.03.06 im krankenhaus weil mir am 18.03.06 die fruchtblase geplatzt ist und ich starke blutungen hatte. da war ich in der 26 ssw. die ärzte habe mir bis zum 20.03.06 noch die lungenreife verabreicht und meinen jungen am 21.03.06 per kaiserschnitt geholt. nun meine frage . ich habe jetzt einen brief bekommen das ich 30 euro dazu zahlen soll da ich über 6 tage im krankenhaus war ,das sehe ich aber nicht ein weil es ja zur entbindung kam. ich hatte ja auch noch die krankenkasse angerufen während ich im krankenhaus war und nachgefragt ob ich was dazu zahlen soll da wurde mir gesagt das ich nichts zahlen muß. bei meinen ersten kind war ich auch länger im krankenhaus und da mußte ich auch nichts zahlen p.s. sie kam im januar 04 danke für ihre antwort bin echt verzweifelt. anja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Krankenhausentgeltgesetz KHEntgG vom 23.04.2002 regelt die Vergütung der Krankenhausleistungen. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten, insbesondere für ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, die für die Versorgung notwendig sind, sowie Unterkunft und Verpflegung von den entsprechenden Kostenträgern ( Krankenkassen) übernommen. Der Patient beteiligt sich an den Gesamtkosten gemäß SGB V § 61 mit einer Zuzahlung. Für einen stationären Aufenthalt beträgt die jährliche Zuzahlung derzeit 10 €/ Tag maximal für 28 Tage. Ausnahme ist der stationäre Aufenthalt zur Geburt. Vom Entbindungstag bis zum 6. Tag nach Entbindung zahlt die Patientin keinen Eigenanteil. Gruß, NB


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