Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krabbelgruppe

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krabbelgruppe

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Wir haben hier im Ort eine Krabbelgruppe - ein lockerer Zusammenschluss von Müttern + Kindern, die sich einmal in der Woche im Gemeinderaum treffen (wird uns von der Gemeinde unentgeltlich zur Verfügung gestellt). Wir zahlen einmal im Monat einen kleinen "Beitrag", damit wir uns neue Spielsachen für die Kinder anschaffen können oder mal einen Ausflug organisieren können. Meine Frage: Müssen wir hier offiziell einen Verein gründen? Wenn nein, hätte dies vielleicht einen Vorteil für uns? Wie ist es mit der Haftung, wenn im Gemeinderaum einem Kind etwas passiert? Danke! Jana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, unterschreiben Sie sich gegenseitig einen Haftungsausschluß-ob die Gemeinde haftet, kommt auf den Vertrag an. Das muss im Vertrag stehen. Ein Verein wird da wenig helfen. Gruß, NB


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