Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mal ganz allgemein gefragt... Können Sie mir sagen, ob die kostenlose Anwaltsberatung und die Prozeßkostenhilfe NOCHMAL für einen ANDEREN Anwalt bewilligt wird, wenn man mit dem ersten Anwalt nicht zufrieden ist - also beispielsweise, wenn die Angelegenheit seit einiger Zeit einfach nicht weiterbearbeitet wird? Ist es statthaft, daß ein Anwalt trotz genehmigtem Beratungsschein und Prozeßkostenhilfe noch einen Vorschuß verlangt? Ist ein Expartner im Falle eines Anwaltswechsels NOCHMALS verpflichtet, sein Einkommen mitzuteilen (z.B. wenn es um Unterhaltsansprüche für Mutter und Kind geht) bzw. muß der erste Anwalt diese Belege aushändigen? Liebe Grüße & danke im voraus, Petra
Hallo, bitte wenden Sie sich an die RA-Kammer, ich darf dazu nix sagen. Gruß, NB
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