Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kompliziert

Frage: Kompliziert

Katkatkat

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Hallo Frau Bader, Ich habe nach meiner Elternzeit keine gleichwertige Stelle erhalten. Mein Arbeitgeber hatte meine ehemalige Stelle unbefristet weitergegeben. Nach einem Kampf habe ich eine weniger wertige Stelle mit meinem alten gehalt erhalten. Jetzt ist es so, dass es bei meinem Arbeitgeber drei Stellen im Betrieb gibt die gleichwertig wären. Mein Chef meinte eine Stelle wird schon bald frei, da eine Person uns verlässt. Ich weiss aber, dass die Person die auf meiner alten Stelle sitzt jetzt schwanger ist und im aktuell im Beschäftigungsverbot. Da diese Stelle zuerst frei wurde steht diese mir doch zu? Diese wurde mir bisher noch nicht angeboten da offiziell niemand von der Schwangerschaft weiss. Ich hätte sehr gern meine alte Stelle zurück. Es könnte natürlich sein dass man die Stelle der schwangeren diesmal als schwangerschaftsvertretung anbietet. Aber eigentlich finde ich das nicht fair, denn das hätte damals mir zustehen müssen und ich habe es erkämpft dass mein Chef jetzt überhaupt schwangerschaftsvertretungen einsetzt. Nach meinem Gerechigkeitssinn steht mir die erste frei gewordenen Stelle zu - also meine alte. Und die Person die auf meiner alten Stelle war und jetzt schwanger ist dürfte dann die nächste gleichwertige freie Stelle erhalten- dann gäbe es eine Schwangerschaftsvertretung auf die Stelle von der Person die uns bald verlässt. Ich hoffe es war verständlich und nachvollziehbar


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihnen steht die alte oder eine vergleichbare Arbeitsstelle zu. dies entscheidet der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechtes. Liebe Grüße NB


User-1736455377

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Das ändert nichts daran, dass du zwar Anspruch auf eine gleichwertige, aber eben nicht die gleiche/alte Stelle hast. Dazu kommt, dass du genau unter diese rechtliche Regelung ja aktuell gar nicht mehr fällst: du bist bereits aus der EZ zurück und hast dich mit dem AG geeinigt. Wie der AG nun die demnächst frei werdende Stelle besetzt, darf er meiner Meinung nach daher entscheiden, ohne dich da mit einzubinden. Ich sehe keinen Anspruch darauf, dass du nun diese Stelle bekommen müsstest.


Katkatkat

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Wichtige Zusatzinfo Ich habe eine schriftliche zuversicherung, dass die nächste freie Stelle die meiner damaligen Stelle entspricht, mir angeboten wird!


User-1736455377

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„Der damaligen entspricht“ - nicht zwangsläufig die alte Stelle.


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