Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kompliziert

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kompliziert

Späti79

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Eine komplizierte Frage: Ich gehe in Elternzeit 25 Stunden arbeiten, unser Zwerg ist bei einer Tagesmutter. Sollte ich in der Elternzeit und in Teilzeit arbeitend, erneut schwanger werden und ins Beschäftigungsverbot fallen (was so sein wird), verliert unser Zwerg ab Beginn des BV seinen Anspruch auf den Platz bei der Tagesmutter oder erst ab Mutterschutz? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen dem Ag ja auch bei einem BV zur Verfügung stehen 8wenn er Sie umsetzen kann/will). Deshalb bleibt der Platz bestehen. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Gar nicht. Dein Sohn ist ja über ein Jahr somit hat er, egal ob die Eltern arbeiten oder nicht, ein Anspruch auf Betreuung. In der Regel 25 stunden


Späti79

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Aber in der Tagespflege ist das eben anders. Deshalb die Frage.


misses-cat

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Nein, hier NRW eben nicht. Würde 2018 gleichgestellt


Felica

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Nein, Tagespflege oder Kita ist egal. Den das Kind hat einen Betreuungsanspruch ab dem ersten Geburtstag unabhängig davon ob beide Eltern arbeiten. Würde man den Platz bei der TaMu verlieren müsste sich die Gemeinde einen in der KiTa geben.


Mitglied inaktiv

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Bei einem BV musst du ja sowieso zur Verfügung stehen, wenn dein ag eine Mutterschutzkonforme Tätigkeit hat.


misses-cat

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Wie gesagt ihr habt einen Anspruch auf 25 Stunden , wenn du in der Zeit wo du gearbeitet hast 40 Stunden Betreuung brauchen würde es ab muttschutz Anfang gekürzt werden. Aber du bzw dein Kind hat ja eh nur 25 Stunden das ist der mindessatz worauf ein Kind ab dem ersten Geburtstag Anspruch hat ob Kita oder tamu ist egal


Späti79

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Okay. Dann habe ich diese Gleichstellung nicht mitbekommen. Nein, wir haben 35 Stunden, wegen Fahrzeiten usw. Aber gut zu wissen. Danke euch


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