Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Können Sie mir weiterhelfen???

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Können Sie mir weiterhelfen???

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bekomme von meinem Noch-Ehemann Unterhalt für zwei Kinder. Die Scheidung läuft noch. Nun hatte ich damals bei der Trennung Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten. Da habe ich nur die Regelbeträge erhalten und das was drüber lag, was er hätte mehr zahlen müssen lief dann als Nachzahlung monatlich auf den normalen Unterhalt mit drauf als Ratenzahlung. Nun hat er nach und nach abgezahlt an mich und das schon vier monate länger, hatte nicht drauf geachtet, das er schon nicht mehr hätte zahlen brauchen. Das sind jetzt 200,-Euro und die will er mir diesen Monat beim Unterhalt einfach abziehen, gleich die ganzen 200,-Euro. Darf er das so einfach machen??? Ich meine ich hatte ihm damals auch Ratenzahlung angeboten, weil er die Nachzahlung nicht mit einem mal hätte zahlen können. Oder müsste ich mich ans Jugendamt wenden???? Einen schönen sonnigen Sonntag noch, Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er zu viel gezahlt hat, darf er es einbehalten. Sie durften mit dem zuviel gezahlten Geld ja auch nicht rechnen. Gruß, NB


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