Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Klinik hat Ultraschallbild weggeworfen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Klinik hat Ultraschallbild weggeworfen

Melina787

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Hallo, ich war schwanger. An einem Samstag hatte ich Blutungen. Ich war in der Notaufnahme einer Klinik. Dort wurde ein Ultraschall gemacht. Darin hat man den Embryo (und ein Hämatom) schön gesehen. Es wurde auch ein Ultraschallbericht gefertigt, den ich habe. Wegen Fehlgeburt gibt es keine späteren Ultraschallfotos, auf denen man einen Embryo erkennen kann. Deswegen will ich jetzt unbedingt dieses Ultraschallfoto haben. Die Klinik geht sehr suspekt mit meinem Wunsch danach um. Beim ersten Anruf fertigte mich die Schwester ab, die Fotos seien weggeworfen worden. Beim zweiten Anruf, als ich sagte, dass ich weiß, dass so etwas immer gespeichert werden muss, und ich davon einen Ausdruck will, sagte sie, da müsse sie zuerst mit dem Arzt darüber sprechen. Bei meinem späteren Anruf gab sie dann die Auskunft: "Es ist kein Ultraschallbild da. Es ist nichts gespeichert worden". Wie ist die Rechtslage? Was kann ich tun? Vielen Dank für die Mühe und viele Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie haben Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte. Wenn da tatsächlich kein Bild und keine gespeicherten Daten sind, haben Sie auch keinen Anspruch darauf. Liebe Grüße NB


Dreikindmama

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Meines Wissens hast du kein Anrecht auf ein Ultraschallbild, da diese lediglich für die Akte ausgedruckt werden, wenn sie überhaupt ausgedruckt werden. Ich weiß gar nicht, woher immer der Irrglaube kommt, dass man bei einer Ultraschalluntersuchung ein Anrecht auf ein Ultraschallbild hat. Gruß Sylvia


Melina787

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Ich brauche fachkundigen Rat von einer echten Rechtsanwältin, die das studiert hat, und nicht von Dreifachmama.


cube

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Anspruch hat man auf die Bilder nicht. Sie werden zu medizinischen Zecken angefertigt, nicht zum persönlichen „Gebrauch“. Möchte man eine Kopie mitnehmen, muss man das sagen u ggf. auch selbst bezahlen. Bei den normalen Untersuchungen ist die Mitgabe sozusagen ein Service des Arztes, den er freiwillig macht.


WonderWoman

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selbstverständlich steht dir eine kopie deiner patientenakte zu. schliesslich sind es deine daten. fordere ganz offiziell schriftlich mit fristsetzung die unterlagen komplett an. dann kannst du sehen ob das us-bild dabei ist oder nicht. die klinik darf allerdings eine aufwandsentschädigung verlangen. wenn die klinik querschiesst würde ich einen anwalt einschalten.


misses-cat

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Hast du einen einfühlsamen Frauenarzt? Der könnte die Akte für dich anfordern. Unter Kollegen klappt das immer. Mein Beileid wegen deinem Verlust


Tini_79

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Du hast Anspruch auf deine Patientenakte. Was da drin sein wird, entscheidet aber vorher der Arzt und du wirst kaum etwas beweisen können. Rat von einer Zweifachmama ohne Jurastudium: Du hast dein Würmchen im Herzen und das kann dir niemand nehmen. Stecke deine Energie in andere Dinge,die dich glücklich machen.


mellomania

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gleich so rumsauen hier, sorry aber das geht überhaupt nicht. und NEIN du hast kein recht auf ein ausgedrucktes bild. das hättest du vorher sagen müssen. es werden manchmal! bilder gemacht und gespeichert, da könntest du einsicht in deine akte verlangen (rat: freundlich!) wenn da aber kein bild drin ist sondern nur der bericht, dann ist das so. wer sagt dir dass du ein anrecht hast? das ist wenn dann für medizinische zwecke. rat einer zweifachmama, die drei kinder verloren hat. ich kann verstehen dass man sauer ist, aber andere user so doof anmachen kommt, wie du siehst, völlig blöd.


WonderWoman

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natürlich hat sie ein einklagbares recht auf akteneinsicht. freundlich oder unfreundlich. wir sind im rechtsforum und nicht im kniggeforum. us-bilder werden aber weder zur belustigung der schwangeren noch zur belustigung des personals gemacht. es braucht also eine medizinische !! begründung für einen us. und wenn man den aus medizinischen gründen macht dann gehört er auch in die akte. genauso wie ein mrt oder ein szintigramm oder sonst irgendeine untersuchung mit einem bildgebenden verfahren. ich wäre auch etwas verwundert wenn ich eine diagnose zu meiner schilddrüse bekäme und das szintigramm auf dem diese beruht wäre nicht in der akte. und ich würde mich fragen wie valide eine solche diagnose ist wenn man die basis dafür nicht dokumentiert. wenn kein bild in der akte wäre wäre ich dementsprechend irritiert und würde mich schon fragen wo das abgeblieben ist und ob das kkh was zu verstecken hat. aber das ist erst der überübernächste schritt. sie weiss ja noch gar nicht ob das bild überhaupt weg ist. zunächst mal ist der patientin akteneinsicht zu gewähren. ob sie die "nur" für ein erinnerungsstück an ihr verstorbenes kind oder für eine weiterbehandlung in einer spezialklinik haben will ist dabei komplett unerheblich. es sind ihre daten verdammt noch mal. tut doch nicht so als wäre es reine nettigkeit wenn man jemandem das gibt was ihm gehört. und man muss auch nicht auf den knien kriechen und bittebitte sagen um das zu bekommen. man darf das erhobenen hauptes einfordern. notfalls mithilfe eines rechtsbeistandes. wobei der rat einen arzt um unterstützung zu bitten auch wirklich gut und wahrscheinlich erstmal billiger ist. da bin ich dann die juristin deswegen komme ich auf sowas nicht ;-)


Felica

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Die Frage ist ja, wurde wirklich ein Bild gemacht. Nur weil ein Ultraschall gemacht wurde und ein Bericht, muss das nicht heißen das man auch ein Bild davon gemacht hat. Das ist nämlich wirklich nicht selbstverständlich. Auch wenn so mancher Arzt so sensibel ist und das in dem Moment anbietet.


Berlin!

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Fordere bitte Deine Akte an. Bzw. Kopien davon. Manchmal, je nach Klinik, kannst du auch hingehen und die Akte einsehen und dann sagen, wovon Du Kopien haben willst. Die Kopien musst Du bezahlen. Das Anfordern der Patientenakte ist simpel, es gibt Vordrucke im Netz. Freundlich und sachlich bleiben. Ist in der Akte das von Dir gewollte Bild nicht, hast DU leider schlechte Karten. Denn wenn es nicht da ist, ist es nicht da. Und wie willst Du dann eine Herausgabe verlangen? Und wie feststellen, ob und wo es gespeichert ist?


misses-cat

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Ähm also ich will dir ja nix, aber in vielen Kliniken werden Ultraschallbilder nicht gespeichert ( mein Mann arbeitet auf intensiv mit Menschen die auf ein Organ warten oder frisch bekommen haben da wird nix mehr abgespeichert und das sind stationäre Patienten, die Ap war wie es sich anhört ambulant da ob das gespeichert wird.) Ich bleibe bei meinem Rat, wenn sie ein gutes Verhältnis zu ihrem Gynäkologen hat soll dieser die Akte anfordern, höchste Wahrscheinlichkeit das es schnell Klappt. Ob da ein Ultraschallbild bei ist wird sich zeigen


mamavonbaby

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Du hast natürlich ein recht in deine Akte einsicht zu nehmen. Und auch Kopien davon zu bekommen. Aber wenn da kein Bild ist, dann ist da kein Bild. Das find ich zwar auch komisch, weil zb in meiner Unfallklinik haben die noch im PC die Knochenbrüche-Bilder von 2012 gespeichert und konnten die dieses Jahr noch aufrufen und mit mir anschauen. Und was soll das mit dem selbst bezahlen? Sie hat es doch bezahlt, nur weil es über die Kasse abgerechnet wird hat der Arzt für das machen des Bildes ja trotzdem Geld bekommen.


mamavonbaby

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PS. Kopien aus der Akte musst du natürlich selbst bezahlen..aber so eine Kopie kostet ja nicht die Welt.


KielSprotte

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Verständnisfrage: Hast du gesehen, dass ein Bild ausgedruckt worden ist, oder hast du dein Kind "nur" auf dem Bildschirm/Monitor gesehen? Mein FA z.B. hat bei keiner meiner Schwangerschaften Ausdrucke für meine Patientenakte gemacht, die ausgedruckten Bilder habe ich bekommen. Also wenn ich dort jetzt meine Akte anfordern würde, wären da auch keine Ultraschallbilder drin. Den Bericht scheinst du ja anstandslos bekommen zu haben - vielleicht jagdst du etwas hinterher was schlicht und einfach nie existiert hat..... Aber das sind nur die Erfahrungen einer Dreifachmama.


cube

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Das Bild, dass zu medizinischen Zwecken gemacht wird, ist zwar bezahlt, ist aber eben nicht für den Privatgebrauch gemacht worden. Die Kasse erstattet dem Arzt die entstandenen Kosten für die Untersuchung inkl. zB einem Ultraschallbild. Wenn du dennoch ein Bild mit nach Hause nehmen möchtest, musst du diesen zusätzlichen Ausdruck eben selbst bezahlen. Er erfüllt ja keinen medizinischen Zweck mehr und ist somit eigentlich überflüssig. Wie gesagt, machen die meisten FA im Rahmen der gesetzlichen Untersuchungen idR ohne Zusatzkosten einen Ausdruck für die Eltern. Müssen tun sie das aber eigentlich nicht.


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