Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kleinkind mit zur Gerichtsverhandlung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kleinkind mit zur Gerichtsverhandlung

Kiwieee

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Schönen guten Tag Frau Bader, Ich hätte da mal eine Frage, Demnächst steht eine Gerichtsverhandlung an zum Thema Umgang, meine Frage wäre ,warum musst ein kleinkind mit 16 Monate mit zur Gerichtsverhandlung, zu welchem Zweck dient es ? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schauen Sie in die Ladung. Wenn dort steht, dass Sie das Kind mitnehmen sollen, müssen Sie das tun. Dann müssen Sie jedoch auch dafür sorgen, dass eine weitere Begleitperson mitgeht, die sich um das Kind kümmert, wenn Sie in der Verhandlung sind. Das Gericht ist verpflichtet, sich von den Kindern einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Wenn auch ein Kind in diesem Alter noch nicht größere Gespräche führen kann, kann das Gericht prüfen, ob es artgerecht entwickelt ist und ob es dem Kind gut geht. Liebe Grüße NB


Lena_1922

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Ist das Kind wirklich geladen? Mit 16 Monaten ist das Kind ja nicht aussagekräftig - ggfls. kann es auch mit einer Betreuungsperson auf dem Flur bleiben.


Kiwieee

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Ja steht wirklich so in diesem Brief vom Gericht, muss erscheinen mit Begleitperson.


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