Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeldfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kindergeldfrage

KKM

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Sehr geehrte Frau Bader, Kind 1 macht im Mai in NRW Abitur. Rein rechnerisch geht das Schuljahr bis zum 31.07. Sie wird voraussichtlich zum 01.10. ein duales Studium beginnen. Mir ist bekannt, dass bei einer Übergangszeit von bis zu 4 Monaten weiterhin Kindergeld bezahlt wird. Auch während des dualen Studiums erhält sie Kindergeld. Soweit alles gut. Nun bietet der künftige Arbeitgeber an, vom 01.08. bis 30.09. bereits zu arbeiten. Quasi als Aushilfskraft in Vollzeit, also nicht auf 450 EUR. Würde Kind gerne tun. Ist das kindergeldschädlich? Habe die Kindergeldkasse angefragt. Deren Antwort war, dass sie nicht beraten dürfen. Ich soll mich an die steuerberatenden Berufe wenden.... Vielen Dank für Ihre Antwort. Für mich als Beamtin mit Steuerklasse II ist das von großer Bedeutung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, fällt weg. Wie wäre es, wenn das Kind es als Praktikum macht? Liebe Grüße NB


misses-cat

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Wenn dein Kind Vollzeit arbeitet ( es reicht wenn dein Kind Teilzeit arbeitet also über 450€ ) bekommt es kein Kindergeld mehr für die Zeit


QueenMum

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Das ist wie bei einer Ausbildung, bekommt man über 450 Euro, fällt das Kindergeld weg.


bellis123

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Es gibt für diese Zeit kein Kindergeld. Aber lass doch deinem Kind diese tolle Möglichkeit!


KKM

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Ich dachte, bei einer Erstausbildung ist das Gehalt egal! So, wie Du schreibst, bekäme sie während des gesamten dualen Studiums kein Kindergeld. Das stimmt aber nicht, soweit ich weiß.


KKM

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Klar, tolle Möglichkeit. Sehe ich auch so. Wenn Kind aber kein Kindergeld bekommt, meine Steuerklasse II weg ist, der Ortszuschlag in meinem Gehalt fehlt und ich meine private Krankenkasse um 20 % aufstocken muss, zahlen wir in der Summe netto Geld dafür, dass Kind in Vollzeit arbeitet.... Das ist der große Nachteil. Deshalb schrieb ich oben von Beamtin mit Steuerklasse II. Alles hängt am Kindergeld. Da kann sie besser reisen!


HeyDu!

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Es gibt eine Freigrenze bis 8004€. https://www.kindergeld.info/einkommen/ Vielleicht hilft Dir die Seite weiter. Ich kann mich erinnern vor über 10 Jahren kamen wir in der Ausbildung drüber und konnten sogar im Nachgang durch Ausgaben noch Schönrechnen. War nur Arbeit aber der Schriebs kam automatisch an meine Eltern und da stand dann auch alles drin. Dem Grunde nach wird sich das kaum geändert haben.


KKM

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Demnach ist die Vollzeittätigkeit und das Einkommen in der Übergangszeit kindergeldunschädlich! https://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder/ Das wäre toll. Klar ist diese Arbeit eine tolle Gelegenheit, die ich ihr auch gerne gönne. Nur draufzahlen möchte ich nicht.


la-floe

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@alle war zwar nicht wirklich die Frage aber in der Erstausbildung ist die Gehaltsobergrenze weggefallen. D.h., egal, was in der Ausbildung verdient wird, Kindergeld wird gezahlt https://www.kindergeld.info/volljaehrige-kinder/


luvi

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Hallo, Meine Erfahrungen sind schon viele Jahre her, deshalb weiß ich nicht, ob das noch aktuell ist. Damals ging es nicht um das monatliche Einkommen, sondern um das Einkommen im gesamten Kalenderjahr. LG luvi


Birte0504

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Ich finde das gar keine tolle Gelegenheit. Arbeiten kann/muss sie noch die nächsten 50 Jahre. Sie hat jetzt einmalig noch die Chance zu reisen oder sich einfach so eine schöne Zeit zu machen. Daher würde ich das Angebot des AG ablehnen.


KKM

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Sie ist tatsächlich schon mehr gereist als viele Menschen in ihrem ganzen Leben. Klar, mehr geht immer. Und überall war sie auch noch nicht. Sie fürchtet, einen Wissensnachteil den anderen Studenten gegenüber, die sas Angebot nutzen und dann Menschen kennengelernt haben, Arbeitsabläufe kennengelernt haben und nicht zuletzt die Studentengruppe selbst, die sich bereits kennt....


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