Julienmami
Hallo, Ich habe eine Frage bezüglich Kindergeld. Und zwar: ich habe 2 Kinder(14 und 11jahre) aus der ersten Beziehung die allerdings nicht bei mir leben sondern in Norwegen (lange Geschichte). Nun bin ich wieder schwanger und Frage mich die ganze Zeit wie das sich mit dem Kindergeld verhält wenn das Baby auf der Welt ist. Normalerweise bekommt man für das 3. Kind ja ein paar Euro mehr aber ist das auch so wenn die ersten beiden Kinder in einem anderen Land leben? Was mich noch beschäftigt ist die Frage zum Elterngeld. Zur Zeit bekomme ich Krankengeld seit fast 1 Jahr,vorher war ich als Reinigungskraft tätig verlor den Job aber im August aufgrund von corona. Wie wird dann später das Elterngeld berechnet? Ganz normal wie bei Arbeitssuchenden ? Vielen Dank für ihre Antwort ich hoffe sie können etwas Licht ins dunkle bringen. LG Julienmami
Hallo, 1. Sie können, wenn Sie hier voll steuerpflichtig sind, auch für Kinder im Ausland KG bekommen. Die zählen dann beim 3. Kind mit. Der Betrag ist also erhöht. 2. Es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt, Monate mit MG können Sie ausklammern. Monate mit Krankengeld, das nicht im Bezug zur Schwangerschaft steht, werden mit 0 € gerechnet. Liebe Grüße NB
Felica
Wird Mindestsatz Elterngeld von 300 €. Du hast ja nichts eingezahlt für das EG. Den sowohl ALG1 wie auch KG werden mit 0 € berechnet. Würde also schbell versuchen doch noch Arbeit zu finden, auch um einen Anspruch auf EZ zu haben. Diese steht nur AN zu. Ohne hast du wohmöglich nach dem Jahr Basis-EG ein KV-Problem. Kindergeld keine Ahnung.
Julienmami
Also erstmal Stelle ich mir die Frage warum du hier jede einzelne Frage beantwortest? Bist du Rechtsanwalt? Kennst du dich damit aus? Oder bist du ein Laie der sich nur im Internet beliest?Falls du es nicht gelesen hast,ich bekomme Krankengeld und das nicht ohne Grund! Wird wohl daran liegen das ich in irgendeiner Art und Weise krank bin und somit nicht arbeitsfähig! Also wird das mit der Arbeit suchen nichts! Und selbst wenn ich jetzt in nächster Zeit wieder arbeitsfähig werden würde wer bitte schön stellt eine schwangere ein? Gleich gar nicht in meinem Beruf (Reinigung)! Erziehungsjahr möchte ich sowieso bloß max. 1 Jahr machen denn ich möchte meinem Kind ja auch was bieten können also hab ich 1 Jahr Zeit mir eine Arbeit zu suchen vorrausgesetzt es geht gesundheitlich überhaupt. Nach meinem Krankengeld steht mir im übrigen erstmal AlG1 zu und danach ALG 2 also mach ich mir über KV gar keine gedanken. Diesbezüglich habe ich mich schon ausreichend informiert!
KielSprotte
Holla die Waldfee, was für ein Ton. ALG 1 steht dir übrgens nur zu, wenn du arbeitsfähig bist und die Kinderbetreuung gesichert ist. Ich würde mir das doch mal Gedanken machen.
Himbeere2008
Und Elternzeit kann man nur nehmen wenn man einen Arbeitgeber hat.
Mitglied inaktiv
Krankengeld gibt es auch nicht unendlich. Und Aussicht auf alg2 ist ja sehr löblich.....
KielSprotte
Um eine Schwangerschaft und Geburt zu wuppen bedarf es i.d.R. einen physisch und psychisch gesunden Körper - mehr sage ich jetzt mal nicht mehr.
Julienmami
Also nochmal ich weiß ja nicht wo man was dafür kann wenn man Arbeitsunfähig ist und nicht arbeiten kann aber egal darüber diskutiere ich gar nicht! Ich weiß nicht wo ihr das gelesen habt das nur AN Elternzeit zusteht das ist totaler Quatsch. Ich habe mich sowohl bei der Krankenkasse,also auch beim Amt erkundigt und auch solchen Menschen wie mir oder auch ALG2 beziehern steht es zu in Elternzeit zu gehen. Dazu hab ich euch Mal einen Link eingefügt wo ihr euch gern einmal erkundigen könnt. https://www.hartz4.de/elternzeit/#Elternzeit-fuer-Hartz-4-Empfaenger Ich weiß das Harz4 nicht gerade der Burner ist aber es gibt tatsächlich Menschen auf dieser Welt die keine andere Wahl haben, wenn ich körperlich so erkrankt bin daß ich nicht arbeiten gehen kann dann bleibt mir keine andere Wahl oder soll ich mir weil es anderen nicht in den kram passt auf eine Krankenversicherung für mein Kind und mich verzichten? Ich glaube eher nicht. Bitte Lest doch erst richtig und erkundigt euch richtig bevor ihr hier euren senf dazu gebt!
Julienmami
KielSprotte soll das heißen das Frauen die körperlich krank sind z.b. Rheuma haben oder andere chronische Erkrankungen das diese Frauen kein Recht darauf haben ein Kind zu bekommen? Du weißt doch gar nicht was ich für eine Krankheit habe also was maßt du dir hier an mir indirekt zu untersagen ein Kind zu bekommen? Ein Körper erhält ein SS bloß wenn er in der Lage dazu ist! Und auch Frauen die krank sind ob körperlich oder psychisch haben ein Recht ein Kind zu bekommen!!!! Wenn du es genau wissen willst ich leide an einer chronischen Pankreatitis, deshalb wurde ich bereits 2016 operiert,seit 1½ Jahren leide ich wegen dieser Krankheit an starken chronischen schmerzen die von einem Schmerztherapeuten und Osteopathen behandelt werden das heißt noch lange nicht das ich kein Kind bekommen darf. Wenn man also keine Ahnung hat sollte man sich am besten zurückhalten und im übrigen,trotz dieser Erkrankung habe ich schon 2 Kinder bei vollendeter 40.ssw und spontan auf die Welt gebracht beide Kinder sind Kern gesund und hatten bei der Geburt ein stolzes Gewicht wie auch Größe!!!!
Dojii
Was du beschreibst (und verlinkt hast) ist eigentlich Erziehungszeit. Das hat nichts mit den Rechten und Pflichten zu tun, die dir bei einer "echten" Elternzeit zustehen. Der Begriff Elternzeit wird leider nur gerne für beides genutzt und genau dann kommt es zu solchen Missverständnissen wie hier. Die tatsächliche Elternzeit steht nur Arbeitnehmer/Innen zu, so steht es im Gesetz: § 15 BEEG: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie (...)" Ändert aber nichts daran, dass dir beim Elterngeld leider nur der Mindestsatz zusteht. Krankengeld und Arbeitslosengeld werden bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt und gehen mit 0 EUR in die Berechnung ein.
Mitglied inaktiv
zur frage mit dem Kindergeld.... a) leben die Kinder ja in einem anderen land und b) wenn sie Kindergeld bekämen, bekommt es ja der vater, also kann ich mir nicht vorstellen, dass sie zählkinder sind. was ist denn mit dem vater des ungeborenen? der ist in erster Linie in der pflicht, ich hoffe, er ist solvent? (wundere dich nicht über die antworten, dass deine Kinder nicht bei dir leben, triggert viele so sehr, dass sie automatisch keine positive antwort geben, ich denke dojii´s antwort ist die neutralste)
Julienmami
Es geht mir doch auch gar nicht darum wie viel ich bekomm ich bin nicht scharf darauf den Staat auszunutzen und jetzt mal krass ausgedrückt Millionen zu schöpfen. In erster Linie ,geht es mir um das Kindergeld ob das nun 219€ sind oder 225€ wegen den 6 Euro würde ich mir nicht ins Hemd machen aber trotzdem würde ich es gern wissen wollen denn keiner lässt sich gern über den Tisch ziehen, also kann es ja nur vom Vorteil sein da rechtlich bescheid zu wissen. Das mir 300€ Elterngeld zustehen das weiß ich und dafür hab ich auch Verständnis und ich würde sehr sehr gern arbeiten gehen wollen aber körperlich geht es momentan einfach nicht und ich finde es traurig das es hier Frauen gibt die sich dann anmaßen einen der Hilfe sucht zu kritisieren und runtermachen weil man krank ist und sich dann anzumaßen einen zu verbieten das man Kinder bekommen darf! Das zeigt nur wie respektlos hier einige sind und das man sich dann verteidigt ist doch völlig klar!
Felica
Arbeitsunfähig bedeutet nicht erwerbsunfähig. Nur mal soviel. Ich kann auch KG wegen meines Jobs beziehen und gleichzeitig aber einer anderen Tätigkeit nachgehen. Mit einem gebrochenen Bein kann ich zwar als Putzfrau nicht arbeiten, sehr wohl aber von daheim am PC leichtere Schreibarbeiten ausüben. Und wenn man dir beim Amt wirklich gesagt hat das dir EZ zusteht, dann weil man keinen Bock hatte dir den Unterschied zu erklären. bei dem Ton hier verwundert mich das auch wenig. bei wem willst du die EZ den melden? Bei der KK oder beim Amt? Die werden dir nett aber bestimmend sagen das du das bitte beim AG einreichen solltest. Beim Amt sagen sie dir zudem noch, kein Problem, wir nehmen Sie aus der Vermittlung heraus. damit fällt dann ALG1 weg, und ALG2 nur wenn entsprechende Bedürftigkeit. Wenn überhaupt, denn für ALG2 musst du arbeitswillig sein. KG bekommst du im übrigen aktuell nur deshalb, weil du einen Anspruch auf ALG1 hast. besteht der nicht, weil du keine Kinderbetreuung hast und du auf deine 3 Jahre angeblicher EZ besteht, dann sagt die KK auch, tja Pech gehabt. Kannst du glauben oder nicht, mir recht egal. Du kannst auch gerne warten bis Fr. Bader antwortet. Kann aber auch schon mal ein paar Tage dauern, weil die arbeitet nämlich udn hilft hier in ihrer Freizeit aus. Wie im übrigen einige von uns welche meinen Hilfestellung zu geben. Und wegen Schwangerschaft, ich kenne genügend Frauen welche trotz Schwangerschaft einen Job bekommen haben. Zumal der AG nicht fragen darf. wenn man natürlich dem potentiellen AG sagt, ach ja, ich bin in der 9ten SSW, ich gehe dann in ein paar Monaten in den Mutterschutz, dann schön blöde. Lese dir einfach mal das hier durch: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit--73770 Da steht dann auch im übrigen warum dir keine EZ zusteht. Sondern Du einfach als Hausfrau geltest welche dann mit Kind daheim sitzt.
Julienmami
kravallie, danke für eine Antwort. Das Meine Kinder nicht bei mir leben hat Gründe die ich hier nicht nennen werde nur so viel es ist nicht meine schuld. Wenn einige damit ein Problem habe kann ich nichts dafür und das ist auch nicht mein Problem dann sollten sie solche Beiträge wie meine vlt einfach ignorieren. Fakt ist ich habe sehr sehr guten Kontakt zu meinen Kindern und wir haben uns auch regelmäßig (vor Corona) gesehen entweder wenn sie hier in Deutschland waren oder ich in Norwegen. Es ist nicht immer die Schuld der Mutter das die Kinder nicht bei ihr Leben nur so viel dazu und es ist heutzutage auch nicht unüblich das Kinder bei ihrem Vater aufwachsen es entspricht nur nicht der Norm und deswegen ist es für einige eine katastrophe wenn sie lesen die Kinder leben nicht bei mir. Wir leben aber nicht mehr im 18. Jahrhundert, heutzutage ist nichts mehr so wie es früher war! Und wenn ich noch eins sagen darf ich Versuche bis heute meine Kinder wieder zu mir zu holen leider ist das wenn die Kinder in einem anderen Land leben gar nicht so einfach denn das deutsche Gericht sieht sich dafür nämlich nicht zuständig und in Norwegen herrschen andere Gesetze als hier,schon das norwegische Jugendamt ist viel härter als das hier in Deutschland. Hier in Deutschland werden Kinder zu tote geprügelt und das Amt greift nicht oder zu spät ein, in Norwegen schreist du dein Kind nur an und es wird dir weg genommen und bevor jetzt wieder sinnlose Kommentare kommen ich spreche da nicht aus Erfahrung sondern verfolge die Medien!
Mitglied inaktiv
Wenn du weist, dass dir nur 300€ zustehen, weil Krankengeld und/oder alg1 zustehen, warum fragst du deshalb..... Ganze Diskussion überflüssig. Wann in welcher SSW die Kinder geboren sind. Überflüssig Fakt ist. Krankengeld gibt es nur 78 Wochen und nach Aussteuerung gibt es ALG als Übergangsgeld. Aber auch begrenzt. Tja und dann eben hartz4, wenn die Voraussetzungen stimmen. Tip.. Kindsvater - Unterhalt - Bedarfsgemeinschaft - Betreuungsunterhalt an dich
Felica
ich wüsste übrigens gerne mal wo ich in meinen Antwort irgendjemanden angegriffen habe? ich habe doch glatt gedacht das wäre hilfreich der Hinweis das es nur Mindestsatz wird und das du nur solange versichert bis wie du EG bekommst. Aber ich vermute mal, dich triggert eine ganz andere Antwort.
Julienmami
Felica, ich bin nicht krank weil ich ein gebrochenes Bein habe oder eine verstauchte Hand oder ähnliches. Ich leide an einer chronischen Pankreatitis jeder der nicht weiß was das ist lest im Internet nach nur so viel die Krankheit kommt in Schüben und wenn man Pech hat stirbt man unbehandelt daran! Diese Krankheit kann man wohl schlecht mit einen gebrochenen Bein vergleichen! Durch diese genannte Krankheit leide ich seit 1½ Jahren an extremen chronischen schmerzen diese werden schon behandelt sind aber nach wie vor nicht so im Griff das ich wieder arbeiten gehen kann. Jeder der meint man kann auch mit schmerzen arbeiten der soll mir Mal zeigen wie er noch im Büro sitzt oder anders wo arbeitet wenn er vor schmerzen kaum laufen kann,diese schmerzen die ich habe sind vergleichbar mit Dauerwehen nur für die,die schon Kinder geboren haben und wissen wie es sich anfühlt. Und was meine Arbeit angeht ich bin gelernte Gebäudereinigerin in diesem Beruf werde ich schwanger nicht mehr rein kommen da ich sofort ins BV geschickt werden würde. Wie abgebrüht müsste ich sein mein zukünftigen AG meine SS zu verheimlichen um ihn dann nachdem der Arbeitsvertrag unterschrieben ist zu sagen ich bin schwanger und kann nicht arbeiten. Wenn das einige von euch so machen und Ihr damit leben könnt dann macht das aber ich kann es nicht. Zumal wenn sich das dann Rum sprechen würde ich es erheblich schwer hätte jemals wieder eine Arbeit zu finden,denn wer stellt schon jemanden ein der so abgebrüht ist.
Felica
Doch ich weiß was das ist und wünsche dir recht bald Besserung. Und ich weiß auch wie miss die Aussichten sind und das viele früher oder später auch noch ein Pankreaskarcinom bekommen. Meinen Vater habe ich daran verloren, im übrigen nach mindestens 40 Jahren Alkoholismus. Mein Rat wäre, versuche einen (Teil-) Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen. Die Zeit mit dem EG solltest du in diese Richtung nutzen. Zudem eine gute Ernährungsberatung und Schmerztherapie. Den wie du es bereits sagst, du wirst dein Leben lang damit leben müssen. Ich persönlich würde außerdem noch mit dem Rentenbeauftragten des AA Rücksprache halten ob und in wie weit eine Umschulung möglich ist. Ich arbeite auch nicht mehr in dem Job den ich mal gelernt habe, Ich habe auch umgeschult weil es ua gesundheitlich nicht anders ging. Nun arbeite ich weder in dem einen, noch in dem anderen Job.
Mitglied inaktiv
Felica hat nicht davon gesprochen, dass du als Reinigungskraft arbeiten sollst für mehr Elterngeld!!!
Julienmami
Felica, das mit deinem Vater tut mir sehr leid. Bei mir ist es erblich bedingt. Von der Ernährung her gesehen bin ich gut eingestellt denn ich habe diese Krankheit seit meinem 15. LJ,2016 Operation dann bis letztes Jahr Ruhe gehabt und letztes Jahr ging es wieder los. Die Ärzte wissen nicht woher die schmerzen kommen und tappen deshalb im Dunkeln,die Schmerztherapeutin ist noch am ich sag Mal probieren was am besten hilft durch die SS jetzt ist ja auch nicht alles möglich aber das nehme ich gern in Kauf. In erster Linie ging es mir nicht ums Elterngeld sondern um das Kindergeld auch wenn es sich da bloß um 6 Euro handelt ist es aber sicherlich gut darüber bescheid zu wissen. Das Problem mit dem Arbeitsamt ist das ,das sich sich solang ich Krankengeld beziehe für mich nicht zuständig fühlen also ist vorerst keine Umschulung möglich denn auch das habe ich schon in Betracht gezogen. Wenn ich dann irgendwann Mal aus dem Krankengeld raus bin wird dann vom AA aus erst einmal geschaut in wie weit ich überhaupt noch arbeiten kann und vor allem was ich arbeiten kann die haben ja auch ihre Betriebsärzte. Arbeitsunfähigkeitsrente oder auch Teilrente habe ich schon beantragt diese wurde abgelehnt was mir aber von vornherein klar war ein Versuch war's dennoch wert. Ich habe hier bei dieser Diskussion immer wieder das Gefühl bekommen das einige ganz stark davon getriggert sind das meine Kinder nicht bei mir leben,wenn man aber den Hintergrund dieser Geschichte nicht kennt sollte man sich meiner Meinung nach zurück halten. Es ist keiner dazu verpflichtet auf Beiträge zu Antworten, dann ignoriert solche Beiträge doch bitte in Zukunft einfach. Denn wie schon erwähnt ist nicht immer die Mutter Schuld an so einer Situation und mehr als rechtlich kämpfen kann man nicht,durch Corona jetzt im übrigen noch schwieriger als es vorher schon war.
Mitglied inaktiv
Julienmama du rechtfertigst dich viel zuviel. Ansprüche auf unetliche Leistungen hast du nun mal nicht. Und mit deinen Kindern hat keiner dich angegriffen - wo liest du das denn .....
Felica
Bei mir spielt das mit deinen Kindern gar keine Rolle. Du wirst auch in meiner Antwort nichts finden was in die Richtung geht. EU-Rente Widerspruch einlegen, die lehnen gerne beim ersten Mal ab. Oder über einen der Sozialbunde laufen lassen. Es kann auch extrem hilfreich sein das JC in der Hinterhand zu haben und den Rentenbeauftragen des örtlichen Rathauses. Nur so als Tipp.
Mitglied inaktiv
Ich glaube die AP triggert sich selber, dass die kids woanders leben. Hormone oder so
Sternenschnuppe
Hallo Sie wären nur Zählkinder wenn sie deutsches Kindergeld bekommen. Sonst nicht. Alles Gute für Schwangerschaft und Erkrankung. Mein Tipp: Sozialverband Deutschland, über die habe ich meine EU Rente beantragt. Ist ja ersteinmal befristet und dann schaust Du wie es ist.
MamaausM
Deine Kinder zählen nur als Zählkinder, wenn sie deutsches kindergeld bekommen Und Elterngeld gibt es nur den Mindestbetrag von 300€, Kg und alg1 sind schon mal Lohn Ersatzleistungen. Selbst wenn du dich morgen gesund schreiben lässt, zählt ALG nicht für das Elterngeld! Deshalb der Hinweis von felica mit job suchen, wenn man mehr Elterngeld haben muss
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Mich würde aktuell interessieren ob ich rückwirkend vom Ex Partner noch meinen Anteil vom Kindergeld einklagen könnte. Wir hatten damals ein Wechselmodell zu gleichen Anteilen. Und mein Ex Partner hat sich damals verweigert mir mein Anteil auszuzahlen ... kann ich mir sowas Jahre später noch einklagen? Danke schon m ...
Gern auch an Forenmitglieder welche Erfahrung damit haben. Meine Tochter ist 18 und besucht derzeit die 12. Klasse eines Gymnasiums. Sie ist nun ohne Absprache zu ihrem Freund gezogen. Sie ist auch nach wie vor bei mir gemeldet und hat hier ihr eigens Zimmer. Kann sie dennoch einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen? Aktuell überwei ...
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage zum deutschen Kindergeld. Da wir im Sommer in die Niederlande ziehen, soll meine Tochter, welche im April auf die Welt kommt, direkt nach der Geburt auf den jetzigen niederländischen Wohnort meines Mannes gemeldet werden. Dieser arbeitet in den Niederlanden und ist dort steuerpflichtig. Ich werde noc ...
Hallo , mein Kind beendete am 2.4.24 eine Maßnahme, während der es Kindergeld bekam. Wird für den Monat April nochmal das Kindergeld ausgezahlt? Im Internet steht im Monat der Beendigung steht das Kindergeld noch zu. Ich bin verunsichert,deshalb dachte ich mir, ich Frage einfach mal in der Gruppe. LG
Guten Morgen Frau Bader, zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn begann nach dem Hauptschulabschluss eine Ausbildung. Diese beendete er noch im gleichen Jahr (November 2022) , Zu diesem Zeitpunkt war er 15. Ich bat um eine Wiederaufnahme in die Schule. Dies gestaltete sich schwierig. Erst im Sommer begann er wieder mit einer neuen Ausbildung. Er fühlte sich nicht wohl und ...
Guten Morgen, mein Mann wurde gestern aufgefordert, das auf den Unterhalt angerechnete halbe Kindergeld für den Monate in denen das Kind nicht an den Besuchswochenenden kommen konnte (einmal waren wir im Urlaub, einmal war das Kind mit der Mama im Urlaub, so viel ein Monat Umgang aus) an die Mutter zu überweisen. Das würde ihr zustehen sie hätt ...
Sehr geehrte Frau Bader, wenn ein Jugendlicher unter 18 Jahre die Ausbildung abbricht und über einige Monate die Schule schwänzt, aktuell aber wieder einen Vertrag für eine Ausbildung ab September hat. Muss die Familienkasse unter 18 Kindergeld zahlen oder darf sie es aber einer gewissen Zeit des Schwänzens einstellen bis ein Jugendlicher wiede ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch eine Frage bezüglich des Kindergeldes. Mein Sohn hat eine Ausbildung In der Probezeit beendet und in der zweiten wurde er in der Probezeit gekündigt. Er hat jetzt einen Betrien gefunden in dem er glücklich ist. Die Ausbildung beginnt am 1.9. Er ist 17. Wird auch nach seinem 18 Geburtstag noch Kindergeld ge ...
Hallo, ich habe eine kurze Frage zum Kindergeld. Mein Kind wird in Kürze 18 Jahre alt und macht eine Ausbildung. Bei der Beantragung der Weiterzahlung des Kindergeldes fiel mir auf, dass ich bei der Familienkasse als verheiratet eingetragen bin. Ich bin aber schon 10 Jahre geschieden, habe damals meinen Mädchennamen wieder angenommen und die ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit