Häschen2017
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Kinder geboren 10/2017 und 05/2019. Ich habe damals gedacht, dass ich mich um alle Anträge gekümmert habe (bin da eigentlich auch sehr korrekt). Nun hat mich meine Freundin, die im Juni entbunden hat, gefragt wie das mit der Kindererziehungszeit der Rentenversicherung ist. Da war ich erstmal ziemlich überrascht, weil ich bei beiden Kindern diesbezüglich nichts gemacht habe. Ich dachte die Erziehungszeit wird automatisch berücksichtigt. Nun habe ich recherchiert und herausgefunden, dass ich damals die Anträge hätte stellen müssen was mir nun wirklich Sorge bereitet. Wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich nun nach so langer Zeit auch keine Chance die Elternzeit auf die Rentenversicherung anrechnen zu lassen? Ich habe gelesen, dass der Antrag spätestens zwei Monate nach der Geburt gestellt sein muss. Hab ich dann nun gar keine Chance mehr und somit eine Lücke? Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und viele Grüße. Häschen
Hallo, können Sie auch noch später machen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.html Stellen Sie gleich einen Antrag auf Kontoklärung mit. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ne, alles gut. Das kannst Du im Rahmen einer Kontenklärung machen und die Zeiten anerkennen lassen. Dafür braucht es nur die Geburtsurkunden und ich meine eine Erklärung vom Vater dass Du die Elternzeit genommen hast und er einverstanden ist dass Du sie bekommst. Meine Kinder sind aus 2006 und 2010 und ich habe das erst 2016 machen lassen. Gar kein Problem.
Sternenschnuppe
Hier. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.pdf?__blob=publicationFile&v=10
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