Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderbetreung

Frage: Kinderbetreung

Finia

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Hallo Frau Bader, Mein Sohn ist im Okt 2 Jahre alt geworden. Seit seinem 1 Lebensjahr bin ich wieder berufstätig und mein Sohn wurde im ersten Jahr durch eine Tagesmutter betreut. Während der Betreuung durch diese Person sind uns besorgniserregende Dinge aufgefallen die wir dem zuständigen Büro gemeldet haben woraufhin wir aufgrund dieser Erlebnisse in eine Grosstagespflege im August gewechselt sind. Nun wurde uns der Vertrag gekündigt weil unsere Tagesmutter geht und ein Ersatz mit Kindern kommt. Jedoch ist es so das im Grunde nur mein Sohn die Grosstagespflege verlassen muss. Auf Nachfrage verwies und das Büro auf die Tagesmutter die entschieden hat welches Kind geht. Bei der Konfrontation wurde immer nur wiederholt das ja alle Familien Hintergründe berücksichtigt werden müssen. Gut diese Personen wissen nichts über uns es wurde kein Gespräch geführt nichts. Da mein Sohn sehr aufgeweckt ist hatte man uns eh nahegelegt in eine Kita zu wechseln. Jetzt kommt der entscheidende Punkt uns wird nur eine Tagesmutter angeboten, die nicht mal meine Arbeitszeit abdeckt. Die Frage stellt sich, ist es einem Kind rechtlich zumutbar in einem Jahre dreimal zu wechseln? Alleine die Eingewöhnungen wissen wir nicht wie wir das abdecken sollen da zu August wieder ein Wechsel in eine Kita stattfindet. Zudem wechsle ich meinem Job und habe jetzt Angst das die Betreuung nicht sichergestellt ist weil wir so viel schon erlebt haben durch eine Tagesmutter Betreuung. Wie schätzen sie die Situation ein. Ich werde meinem Kind in keine einzelbetreuung durch eine Person mehr geben. Dafür ist zu viel passiert. Kann ich hier auf das Wohl des Kindes plädieren auch durch die vielen Wechsel.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bis zum 3. Geburtstag erfüllt die Gemeinde Ihren Anspruch auf Kinderbetreuung auch durch Tagesmutter. Es ist ja kein Verschulden der Gemeinde, dass es immer wieder Probleme gab. Ich kann keinen Anspruch auf vorzeitige Unterbringung in einer KiTa erkennen. Liebe Grüße NB


User-1722183313

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Nicht rechtlich, aber ich würde Mal nachfragen, ob das Kind unter diesen Umständen nicht schon in die Gruppe wechseln kann, die ab August vorgesehen ist.


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