Mitglied inaktiv
Guten Tag! Ich habe drei Kinder und bewerbe mich schon seit einem halben Jahr - ohne Erfolg. Seit kurzem bewerbe ich mich auch für Vollzeitstellen und verschweige in den Bewerbungen meine Kinder. Wenn ich jetzt zum Vorstellungsgespräch eingeladen werde oder gar einen Vertrag angeboten bekomme, muss ich dann sagen, dass ich Kinder habe? Vielen Dank für Ihre Antwort, Milena
Hallo, Der Arbeitgeber stellt diese Fragen, um zu erfahren, ob Ihr soziales Umfeld in Ordnung ist oder ob es dort vielleicht gravierende Probleme gibt, die Sie daran hindern könnten Ihren Job mit voller Arbeitskraft auszuführen. Von daher empfiehlt es sich diese Fragen mit einiger Zurückhaltung zu beantworten. Probleme dürfen Sie verschweigen. Jeder Arbeitgeber, der einen neuen Mitarbeiter einstellen will, ist daran interessiert, sich möglichst umfassend über ihn zu informieren. Doch seinem Forscherdrang sind enge Grenzen gesetzt: Die Arbeitsgerichte haben in zahlreichen Entscheidungen festgelegt, welche Fragen er einem Bewerber stellen darf und welche nicht. Grundsätzlich gilt, dass nur solche Fragen zulässig sind, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem zukünftigen Arbeitsverhältnis stehen. Die Konsequenz daraus ist, dass der Bewerber vorsätzlich lügen darf, wenn dieser Zusammenhang nicht gegeben ist. Denn wenn er einfach die Auskunft verweigert, kann der Arbeitgeber daraus schließen, dass er sich um die Antwort drücken will und ihn deshalb nicht einstellen. Wenn die Lüge nach Abschluss des Arbeitsvertrages entdeckt wird, gilt der dennoch ohne Einschränkungen. Gruß, NB
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