Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind aus erster Ehe ???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kind aus erster Ehe ???

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Ich bin wieder verheiratet und habe ein Kind aus erster Ehe mit in die Ehe gebracht. Das Kind hat auch meinen Ehenamen als neuen Nachnamen bekommen. Mein Exmann hat zugestimmt. Was ist nun, wenn mir und/oder meinem Mann was passiert (z.B. Unfall) ? Müsste das Kind dann zum leiblichen Vater ? Die beiden hatten noch nie Kontakt. Kann ich mich da eventuell absichern, dass das Kind dann eventuell zu den Grosseltern kommt. Danke für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB


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