Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann man Kinder "vererben"? *g*

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann man Kinder "vererben"? *g*

Mitglied inaktiv

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Guten Abend! Ich habe eine Frage, die mir auf dem Herzen brennt. Wie kann ich sicherstellen oder was muss ich vorbereiten, dass meine Kinder im Falle meines Ausfalls/meines Todes bei den Großeltern aufwachsen können und nicht in ein Heim oder eine Pflegefamilie müssen? Meine Eltern sind, außer meinem Bruder, die einzigen Angehörigen, die sie dann noch hätten. Muss ich das irgendwie notariell bestimmen oder festhalten, dass ich das will und hat das überhaupt irgendein Gewicht? Oder werden meine Kinder dann einfach vom Jugendamt irgendwohin gegeben? Liebe Grüße Aralice


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Rechtlich kann man schwerlich regeln, dass das Kind die Grosseltern sieht - das muss über die moralische Schiene laufen Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Du kannst eine Vorsorgevollmacht machen und es da verfügen. Als erstes wird natürlich bei dem leiblichen Vater geschaut, es sei denn es gibt schwerwiegende Gründe die dagegen sprechen, oder er nie Kontakt hatte. Deine Eltern dürfen auch ein bestimmtes Alter nicht überschreiten, ich meine über 60 ist da die Grenze. Du kannst so eine Vorsorgevollmacht selbst schreiben und beim Vormundschaftsgericht oder Jugendamt hinterlegen , auch zu Hause bei den Papieren. Oder aber auch beim Anwalt anfertigen lassen. Der Wunsch der Mutter ist schon sehr mitentscheidend, wenn wie gesagt nichts rechtliches dagegen spricht.


Mitglied inaktiv

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Um Himmels Willen... Ernsthaft? Sie dürfen nicht über 60 sein? Natürlich sind sie über 60, ich habe ja erst nach dem Studium meine Kids bekommen, wie meine Eltern auch, da ist man halt 30. Wie geht das, es werden doch überall Leute über 60 sogar noch Eltern? Sie haben ein extrem enges Verhältnis zu den Großeltern, wie kann man danach gehen, wie alt sie sind? Das hat doch nichts damit zu tun, wie fit sie sind.


Mitglied inaktiv

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Hallo Ich bin kein Profi, aber verfolge hier viel. Dies schrieb Frau Bader mal dazu, hab es Dir mal rausgesucht : http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=70018 Daher komme ich drauf. Ich denke es ist aber auch entscheidend wie alt die Kinder dann sind, ob man von Kleinkindern redet, die ja eine ganz andere Versorgung brauchen als wenn sie größer sind. Frau Bader antwortet sicher bald.


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